Ohne Rechnung oder Zahlungsaufforderung direkt ein Inkasso Brief erhalten. Geht das?

1 Antwort

Ich nehme an, dass auch keine anderweitige Vereinbarung über den Zahlungszeitpunkt bestand.

Ich würde daher zweckgebunden die Hauptforderung überweisen*, die Inkassogebühren würde ich unter Verweis auf den fehlenden Verzug i.S.d. § 286 BGB zurückweisen.

*Sofern das IB keine Geldempfangsvollmacht mit Ausschließlichkeitsklausel vorgelegt hat, bevorzugt direkt an den Gläubger, wenn dessen Bankverbindung bekannt ist. Ansonsten zweckgebunden (!) an das Inkassobüro, wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt.

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