Wann ist es ungeschicklichkeit, versicherung?
Hallo ich habe gerade nintendo wii gespielt und mir ist der controller in den fernseher geflogen. Ich habe meinen fernseher versichert, da ist Diebstahl, ungeschicklichkeit usw. Dabei.
Jetzt weiss ich nicht was konkret mit ungeschicklichkeit gemeint ist. Ist der schaden abgesichert oder nicht?
Ps. Fernseher geht nicht mehr
5 Antworten
Kleiner Wutanfall, weil Du verloren hast? Das wäre Vorsatz und nicht versichert.
Wie kann denn ein controller in den Fernseher fliegen?
Letztendlich kannst Du es ja mit einer Schadensmeldung versuchen und den Vorgang plausibel beschreiben.
Mach halt ne Schadensmeldung, in der Du den Vorgang allerdings deutlicher als hier beschreiben solltest. Ich verstehe das mit der Schlaufe z.B. nicht.
" aus der Hand gefallen ".... :0)
mein Fernsehgerät hängt an der Wand !
Du hebelst gerade das Gesetz der Schwerkraft aus !
Du solltest dir einen intelligenteren Ablauf einfallen lassen, die Bearbeiter der Schadenregulierung sind doch nicht doof !
Die wii Konsole hat controller mit denen man z.b nach vorne schlägt, z.b. bei tennis. Da ist aber eine schlaufe die man ums handgelenk macht damit das nicht passieren kann, aber die schlaufe nutzt man eigentlich nie. Also ich kenne keinen
Danke für die Erklärung. Das ändert aber nichts an den gegebenen Antworten. 1. Versicherungsunterlagen durchlesen und 2. Schadensmeldung abgeben.
Und möglicherweise wirst Du ja zukünftig der Erste sein, der die Schlaufen zur Sicherung vor solchen Schäden auch benutzt:)
Ob die Versicherung sich evtl. darauf zurückzieht, dass Du die Sicherungsschlaufen hättest benutzen müssen (grobe Fahrlässigkeit?), wirst Du dann sehen. Das wird Dir hier niemand beantworten können.
Die Formulierung "Ungeschicklichkeit" steht tatsächlich in dem Versicherungsvertrag ? Naja, wie bereits zu lesen war, ohne Deine speziellen Vertragsbedingungen kann man schlecht eine Einschätzung abgeben. Ich würde der Versicherung entsprechend den Schaden melden, aber von einem versuchten Versicherungsbetrug durch die Angabe von falschen Schadensbeschreibungen muss ich Dir abraten, das ist wirklich kein Kavaliersdelikt.
- Schäden durch Ungeschicklichkeit
So steht es im vertrag.
Ok, ich hätte jetzt eher eine Formulierung von z.B. "einfache Fahrlässigkeit" oder auch "grobe Fahrlässigkeit" oder auch nur "Fahrlässigkeit" erwartet, das sind Begrifflichkeiten die auch in der Juristerei vorkommen und recht klar beschreiben um was es geht.
Hab jetz nochmal nachgeschaut, mitversichert ist: vorsätzliche Beschädigungen durch dritte
Ok, aber dann ist deine eigene Ungeschicklichkeit wohl nicht abgedeckt, da der Schaden ja durch Dich selbst und nicht durch Dritte verursacht wurde. Aber frag doch einfach mal bei der Versicherung nach, mehr als den Schaden ablehnen können sie auch nicht.
Also mein Fernseher geht auch nicht. Der steht auf dem Schrank.
Und was die Versicherungsfrage anbelangt, so müßte man den gesamten insofern einschlägigen Text des Versicherungsvertrags kennen um eine Antwort geben zu können.
Ich hatte die schlaufe auch nicht dran. Aber eigentlich habe ich mir deshalb eine versicherung gemacht.
Schreib den Vorfall auf und sende ihn der Versicherung.
Was sollen wir über die Bedingungen bei Deiner Versicherung raten?
Ich gehe mal davon aus eher nein - aber Versuch macht klug.
Ja mei, dann gib doch einfach an, das was anderes passiert ist (auf dem Boden stand ....) und beim Staubsaugen ist der Fernseher rutnergefallen oder sonst was?
Sei kreativ! :)
Nein ich hatte die schlaufe nicht dran und dann ist er mir aus der hand gefallen