Vorerbe-Nacherbe-Kinder des Nacherben: Ehefrau geht leer aus?
Hallo,
ich habe eine Frage:
Ich bin laut Erbvertrag meiner Mutter und deren Freund der nicht befreiter Vorerbe, mein Bruder ist Nacherbe. Er ist verheiratet und hat 2 Kinder.
Im Erbvertrag steht, dass im Falle des Ablebens meines Bruders vor Eintritt der Nacherbschaft seine leiblichen Nachfolger (also seine 2 Kinder) an seine Stelle der Nacherbschaft treten.
D.h. seine Ehefrau (=meine Schwägerin) ist vom Nacherbe ausgeschlossen und hat keinen Anspruch auf das Nacherbe (Haus), sondern nur seine leiblichen Kinder, die ja auch die leiblichen Kinder seiner Frau sind? Oder gilt hier die gesetzliche Erbfolge, dass seine Frau die Hälfte der Nacherbschaft bekommt und seine Kinder jeweils ein Viertel?
Danke für Antworten.
Gruß
KURT
3 Antworten
Ich verstehe es so dass was diese Erbschaft betrifft nur seine Kinder erben.
seine Ehefrau (=meine Schwägerin) ist vom Nacherbe ausgeschlossen
genau so ist es.
Nein. Wenn die ersten beiden Erbfälle bereits eingetreten sind (1.Deine Mutter verstorben, 2.Du) und der Bruder dann noch lebt, wird er selbst Nacherbe. Damit ist es sein Eigentum und das Thema Nacherbschaft ist abgeschlossen.
Wenn der Bruder später verstirbt, hat das mit der Nacherbschaft Deiner Mutter nichts zu tun.
Wenn er vor Dir verstirbt, erhält er auch zu Lebzeiten kein Nacherbe, welches er ausgeben könnte.
Hallo Andri123. Folgender Fall:
Mutter verstirbt, ich bin Vorerbe. Bruder ist Nacherbe und verstirbt vor mir. Im Erbvertrag steht: Bruder ist Nacherbe, ersatzweise seine leiblichen Abkömmlinge nach Regeln gesetzlicher Erbfolge. Nun sterbe ich nach meinem Bruder. Hat meine Schwägerin einen Anspruch auf einen Teil des Nacherbes oder nur die leiblichen Abkömmlinge meines Bruder?
Wenn er Nacherbschaft antreten kann, dann kann er eh machen was er will.
Auch wenn das nicht explizit im Testament stände, würde die Ehefrsu nichts erben, weil sie kein Abkömmling Eurer Mutter ist udn kein gesetzliches Erbrecht hat.
Es geht nach der "Blutlinie. Eltern vererben an die Kinder und wenn die vorverstorben sind, an deren Kinder.
Gibt es keine Kinder würden die Geschwister erben.
Danke für die Antwort. Schwägerin erbt also nur ihren Anteil vom gemeinsamen Eigentum, das nicht zur Nacherbschaft gehört. D.h. Bruder und Schwägerin sollten dann das Nacherbe solange als möglich genießen oder ausgeben. Dann bleibt nix mehr für deren Kinder. Richtig?