Stiefvater verstorben, im Testament als Nacherbe benannt, wie sieht es nun mit dem Erbe aus?

4 Antworten

Stiefkinder haben kein gesetzliches Erbrecht und damit auch keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.

Also wenn Dein Stiefvater Dich nicht adoptiert hat, bekommst Du jetzt nichts.

Du erbst von Deiner Mutter.

Eventuell will Dein Stiefbruder auch den Pflichtteil einfordern, weil er befürchtet beim Tod der Witwe (Deiner Mutter) nichts zu bekommen, weil Du deren alleiniger gesetzlicher Erbe bist.

Eventuell solltet Ihr es zu dritt besprechen um zu verhindern, dass Deine Mutter Probleme bekommt, wenn sie den Pflichtteil auszahlen muss.

Ihr könntet es über einen Erbvertrag regeln, damit jeder bekommt, was ihm zusteht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank, das beantwortet meine Frage zu 100%. ♥

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@Ulvaryl

Gern geschehen.

Noch kleine Ergänzung. In Sachen Erbschaftsteuer braucht ihr nichts zu befürchten, da stehen Stiefkinder den leiblichen Kindern gleich.

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Der Pflichtteil steht nur den Abkömmlingen (eigene Kinder und Kinder dieser Kinder usw.), dem Ehegatten und den Eltern des Verstorbenen zu. Wenn sie durch Verfügung von Todeswegen von Erbe ausgeschlossen sind.

Wurdest du von deinem Stiefvater adoptiert? Dann wirst du den Abkömmlingen gleichgestellt.

als Stiefkinder erbst du nix...auch dein Bruder nicht...wenn ihr nicht adoptiert seid...

Wenn dein Stiefvater eigene Kinder hat... erben die und wenn Verheiratet, dann deine Mutter...

Aus eigene Familienerfahrung weiß ich, könnte noch ein Sonderfall eingetreten sein...wenn dein Stiefvater damals ein Vertragstestament gemacht hatte...dann erben die Personen im Vertragstestament...und deine Mutter 50 %Prozent...

In meinem Fall hatte der Stiefvater sowas gemacht...in den 60er Jahren...hatte nie was gesagt... hatte wahrscheinlich vergessen ...kein Plan...meine Mutter und mein Stiefvater haben 40 Jahre nach dem Vertragstestament damals geheiratet ...und in der Ehe Berliner Testament gemacht...welches zur Überraschung meiner Mutter für Ungültig entschieden wurde...folglich hat meine Mutter 50 % geerbt und die drei 5 Jährigen Kinder, die im Vertragstestament standen... heute um die 50 Jahre..die anderen 50 %....

ansonsten geht ihr leider leer aus...aber vermutlich werdet ihr...dein Bruder und du bei deiner Mutter erben....

Folglich würde ich da nicht klagen, weil ihr nix daher bekommt, und die Klage einen Zwist mit deiner Mutter bedeuten könnte

also ich würde es an Stelle von deinem Bruder eher nicht machen...bevor ihr da Familienkrach produziert... soll dein Bruder erstmal bei einem Fachanwalt für Erbrecht info einholen...

Stiefkinder...die nicht adoptiert werden...sind nicht erbberechtigt...

Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Allerdings handelt es sich - wie oben erwähnt - um meinen Stiefbruder, also den leiblichen Sohn des Verstorbenen. Er kann demnach seinen Pflichtteil einklagen, falls nötig.

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@Ulvaryl

ja...hatte nochmal deinen letzten Satz gelesen...wusste jetzt nicht ob du und dein Bruder kinder deiner Mutter sind... ja wenn er ein Kind des Stiefvaters ist...ja dann kann er Pflichtteil bekommen...die Frage ist nur...ob man das nicht ohne Klage machen kann..oder sind deine Mutter und dein Stiefbruder zerstritten...?wie auch immer, kümmere dich um deine Mutter...vielleicht gibt sie dir Vorsorgevollmacht...rechtliche und finanzielle Vollmacht...meine Mutter hatte das so gemacht... 3 Jahre später ist meine Mutter nach der Vorsorgevollmacht gestorben und ich konnte alles finanzielle regeln...schon vor ihrem Tot im Pflegeheim...ich brauchte auch keinen Erbschein...das Nachlassgericht hatte mir damals ein Schreiben geschickt... damit konnte ich alle Konten und Aktien etcetc... direkt abwickeln...gottseidank..ansonsten hätte ich mir die beerdigung und erneuten Grabverlängerundskauf nicht leisten können...und du weisst dann schonmal wie es finanziell aussieht...wenn später mal deine Mutter stirbt...also pflege den Kontakt zu deiner Mutter, das zahlt sich später für dich aus... alles gute dir... und ja dein Stiefbruder kann in diesem Fall Pflichtteil einklagen... halt dich da einfach raus... dann wird sich das für dich lohnen... später...

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