Belegabrechnung, Rechnung Unterschied?

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Wenn die Belege für eine Reisetätigkeit auf den Namen des Auftraggebers ausgestellt sind (z.B. Buchungen für Hotel, Zug, Flug, Mietwagen), kann man diese Positionen als durchlaufende Posten in Rechnung stellen. Der Auftraggeber erhält die Belege, erstattet die Kostenpositionen und verbucht selbst diese bei sich als Ausgaben. Daher bezeichnet man dies manchmal als Belegabrechnung. Nach §10 Abs. 1 Satz 5 UStG sind durchlaufende Posten nicht umsatzsteuerpflichtig.

Die Dienstleistung wird in diesem Fall typischerweise separat mit einer vereinbarten Honorarabrechnung in Rechnung gestellt. Hier ist ggf. die USt. mit in Rechnung zu stellen (*).

Der Regelfall besteht allerdings darin, dass Belege auf Dich ausgestellt werden. Dann erfolgt in der Reisekostenabrechnung eine Aufstellung der Kostenpositionen und ggf. Pauschalen (z.B. Verpflegungsmehrkosten, km-Pauschale für gefahrene Entfernungen mit dem eigenen Pkw). Kopien der Belege können beigelegt werden, wenn dies vereinbart wurde. Die Kosten werden ggf. zzgl. USt. (*) in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber erstattet. Auf der gleichen Rechnung befinden sich auch die erbrachten Leistungen und die daraus resultierende Vergütung.

(*) Als Kleinunternehmer nach §19 UStG stellst Du die Kosten und Vergütung netto in Rechnung. Als regelbesteuerter Unternehmer werden 19% USt. zusätzlich ausgewiesen, die der Auftraggeber bei sich als Vorsteuer ggf. geltend machen kann.