Vollzeitbeschäftigt + nebenberufliches Kleingewerbe. Aktuell nur ein Auftraggeber = Scheinselbstständigeit?
Hallo liebe Community,
ich bin Festangestellte in Vollzeit. Im Mai habe ich ein nebenberufliches Kleingewerbe angemeldet mit allem was dazu gehört, sprich §19 und am Ende gebe ich eine Einkommen-Überschuss-Rechnung ans FA ab.
Ich habe jetzt schon an ein paar Wochenende als Hostess (Betreuung einer vermietbaren Foto-Station) gearbeitet - allerdings bisher nur für einen Auftraggeber. Ich hatte auch gar nicht vor, mir noch andere Auftraggeber zu suchen, da mit der Job gefällt und ich gut ein bisschen Taschengeld nebenbei verdiene (nicht über 17500€ im Jahr!).
Im Grunde läuft es so ab: Der Auftraggeber schickt mir eine Anfrage ob ich an einem bestimmten Datum Zeit habe (nur Wochenenden). Wenn ich annehme bekomme ich die Details: Einsatzzeit und Ort. Vor Ort baue ich das Equipment auf und betreue die Gäste.
Ich habe mir verschiedene Artikel bezüglich Scheinselbstständigkeit durchgelesen. Ich bin jetzt sehr verunsichert - bin ich schon scheinselbstständig? Viele oft aufgeführte Kriterien passen ja.
Sollte ich mir also lieber schnellstmöglich weitere Auftraggeber suchen und zusehen das ich meine Ab-und-An-Wochenendarbeit besser verteile?
Vielen lieben Dank für euren Rat!
3 Antworten
Bevor Du die Beschäftigung begonnen hast hättest Du mal ein Infogespräch bei einem Steuerberater machen sollen.
Die frage der Scheinselbständigkeit hat Dir @Petz1900 beantwortet..
Der Rest Deines Sachverhalts sagt mir, dass Du Geld völlig sinnlos mit vollen Händen aus dem Fenster wirfst.
- Das mit der anonymität des Internets ist so eine Sache. Ich habe es nicht nötig mich zu verstecken, weil ich für meine Antworten einstehe. wer wfwbinder bei Google eingibt findet mich sofort.
- Meine Behauptung basiert auf eine Ausbildung im Steuerwesen und 46 Jahren Berufstätigkeit.
- Die anderen Steuerexperten hier würden meine Behauptung jederzeit bestätigen.
- Wer nur für Unternehmer tätig ist (das ist bei Dir der Fall) stecht sich mit der Regelbesteuerung weit besser als mit der Kleinunternehmerregelung. Er kann auf seine Rechnungen die Umsatzsteuer aufschlagen, es ist für den Kunden egal.
- Auf der anderen Seite kann man dann aber aus allen Kosten udn Anschaffungen fpür den eigenen Betrieb die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Völlig problemlos bares Geld in der Tasche.
Das Therma Scheinselbständigkeit wird überbewertet.
In erster Linie trifft es Bürger, die hauptberuflich nur einen Auftraggeber haben.
So wie du das schilderst ist das eher nebensächlich.
vielen Dank für die Antwort. Das beruhigt mich ein wenig :) werde mich noch weiter informieren.
Du hast es Dir doch schon selbst beantwortet.
Du willst ja nur für einen arbeiten - also?
Nebenbei - Du bringst sämtliche Begriffe durcheinander - hast falsche Vorstellungen.
Geh zu Steuerberater.
Was für eine Antwort. Sie bringt mir nichts weiter, als das unangenehme Gefühl von einem fremden Menschen als dumm abgestempelt zu werden. Vielleicht kannst du mir ja noch erläutern welche Begriffe ich durcheinander bringe? Was ich für falsche Vorstellungen habe?
Was für ein Kommentar. Hast Du die Antwort von wfwbinder nicht gelesen?
"Einkommen-Überschuss-Rechnung"- das gibt es nicht - was Du meinst ist eine Gewinnermittlung - und die ist Anlage zur Einkommensteuer-Erklärung.
Du hast kein Kleingewerbe angemeldet, weil es sowas nicht gibt. Du betreibst ein Gewerbe und hast die Kleinunternehmer-Regelung gewählt (Umsatzsteuer!).
Du verdienst nicht nebenbei - Du machst Gewinn/Verlust.
17.500 ist eine Grenze bei der Umsatzsteuer - hat mit Einkommensteuer nichts zu tun.
Warum willst Du keine anderen Auftraggeber?
Ihre Antwort hat mich wirklich schockiert. Woher möchten Sie wissen, dass ich Geld zum Fenster rausschmeiße? Das ist mehr als anmaßend. Ich wüsste nicht, dass Sie und ich uns persönlich kennen. Aber Höflichkeit und Freundlichkeit wird in der Anonymität des Internets überbewertet, richtig?