Vermieter will Gartenhäuschen auf Grundstück bauen, welches die Mieter aber komplett selbst bezahlen soll. Ist das so zulässig?

5 Antworten

ich kann mir kaum vorstellen, dass die übernahme von bauleistungen für den vermieter nach dessen belueben auf der gemieteten gartenfläche im mietvertrag festgehalten wurde. und nach auszug dann was? bleibt man auf den kosten sitzen oder wird aufgefordert, den garten in seinem ursprünglichen zustand zurücktugeben?! das geht gar nicht. geht hier gemeinschaftlich gegen vor und weigert euch

Für die Errichtungskosten ist allein der Hausbesitzer verantwortlich. Der könnte also nur für die Nutzung eine Miete einfordern.

Der Vermieter kann zwar diesen Wunsch äussern, aber das war es auch schon. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt ist nicht von einem Gewerbemietvertrag auszugehen. Handelt es ich aber um einen Gewerbemietvertrag, dann mütßt Ihr diesem Wunsch nachkommen. Wie er aber Euch zwingen will, das zu tun, ist mir ein Rätsel, denn er muß das erst einmal vorfinanzieren, denn er ist ja der Auftraggeber. Allerdings hat er ein ausserordentliches Kündigungsrecht.

Diese Forderung kann ein Vermieter nicht realisieren, so lange seine Mieter dem Wunsch nicht freiwillig nachkommen. Auch gegen zusätzliche Miete würde das nicht zu realisieren sein, da man bei so etwas nicht von einer Wohnwertsteigerung ausgehen kann.

Und was passiert mit den Häuschen, wenn man auszieht?

Damit wird der VM nicht durchkommen.