Haus-und Hofverbot vom Vermieter für meine Mutter

4 Antworten

Mit der Vermietung verliert der Vermieter bei seinem Hausrecht, nach seinem Gutdünken zu entscheiden, selbst wenn es um Mietschulden geht. Das Besuchsrecht des Mieters geht vor, zumal die Mutter mit ihren Mietschulden nicht den Hausfrieden gestört hat.

Du kannst Dein Besuchsrecht gerichtlich durchsetzen (Kosten gehen zu Lasten des Störers = Vermieter) oder auch eine fristlose Kündigung wegen Vertragsstörung androhen. Ob Du eine Mietminderung androhen kannst, wäre ich mir unsicher.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

Das Hausrecht in diesem Zeitraum hast du. Sprich du kannst jemanden für deine Wohnung (ob gemietet oder nicht) Hausverbot erteilen und niemand anderes. Das gillt übrigens auch für den Vermieter! Und wenn Sie nun mal durch "seinen" Gang gehen muss um in deine Wohnung zu gelangen, dann kann er da auch rein gar nichts machen (Wegerecht). Ich bin zwar kein Anwalt, habe den Fall jedoch schon im Freundeskreis gehabt und bei dennen hat der Anwalt das dann Bestätigt.

Für deine Wohnung hast du auch das Hausrecht. Das ist ja auch Sinn und Zweck des Mietvertrages. Auch könnte die der Vermieter so jeden Besuch verbieten. Genau das ist aber nicht möglich. Das wäre zum einen ein Eingriff in deine persönlichen Lebensverhältnisse und zum andern geht das Hausrecht für die von Dir gemietete Wohnung auf Dich über. Das Hausrecht ist wesentlicher Bestandteil des Mietvertrages. Da gilt auch für die Wege zu Deiner Wohnung.

Mit der Auswirkung von Mietschulden ist nicht zu spaßen. So was hinterlässt bei manchem Vermieter eine Narbe. Er will deine Mutter nicht merh sehen und tut seine Teil dazu, damit er sie zumindest bei sich nicht mehr sieht. Ich habe dafür Verständnis.

Dir steht frei, dir einen anderen Vermieter zu suchen. Es kann also nicht ihm angelastet werden, dass es diene Mutter ist, die er nicht mehr sehen will.

Der Vermieter kann aus meienr Sicht das Hausrecht ausübern. Begründen muss er ein Hausverbot ebenso wenig, wie er es zeitlich befristen muss. Die Restzahlung der Nebenkosten hat also darauf keinen Einfluss.

Du hast das Recht, grundlos zu kündigen.

sammy77 
Fragesteller
 14.02.2012, 18:29

danke für deine einschätzung, aber mein Vermieter wohnt nicht mit im Haus, nicht mit im Ort, nicht mal in meiner Nähe. Er wohnt in Rheinland-Pfalz und ich sehe ihn zweimal im Jahr und da ist meine Mutter nicht bei mir.

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