Verlustvortrag über ein komplettes Jahr im Ausland?

1 Antwort

Keine Ahnung. Hier

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.finanztip.de/verlustausgleich-verlustabzug/&ved=2ahUKEwjAkYSM5Y7gAhWJmLQKHS9LCHoQFjAFegQIAhAB&usg=AOvVaw1H-F225CSEenF1EpXR83k6

steht jedenfalls, dass der Verlustvortrag nicht mit steuerfreien Einkommen gemäss Paragraf 3 EStG verrechnet wird. Und zu diesem gehört auch Einkommen, welches dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Insofern könnte das ausländische steuerfreieEinkommen analog behandelt werden.

In jedem Fall kann Dir die Abgabe einer Steuererklärung für 2017 ja nicht schaden, wenn Dein Einkommen aus dem Ausland hier gemäss DBA steuerfrei ist, und dann machst Du das Kreuzchen bei Verlustvortrag und wirst dann wohl erfahren, ob das analog der o.g. Regelung betrachtet wurde.

Die Profis Antworten ja irgendwie nicht.

EnnoWarMal  28.01.2019, 10:06
In jedem Fall kann Dir die Abgabe einer Steuererklärung für 2017 ja nicht schaden,

Schaden würde hier nur die Nichtabgabe, siehe § 56 Satz 2 EStDV:

"Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist."

Würde nämlich auf den 31. Dezember 2017 kein Verlust festgestellt werden, wäre er "weg".

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Andri123  28.01.2019, 11:03
@EnnoWarMal

Also wird der Verlust aus 2016 nicht mit dem Einkommen aus den USA aus 2017 verrechnet/aufgebraucht?

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