Verlustvortrag möglich nach abgegebener Steuererklärung?

1 Antwort

Einkommensteuererklärungen kannst Du für 2018, 2017 (aber das hast Du schon gemacht), 2016 udn 015 abgeben.

Erklärung über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auch noch für 2014 und 2013.

Also kein Problem, die Studienkosten für 2012, 2014, 2015, 2016 und 2018, kannst Du noch geltend machen.

Schlecht, 2017 mit den Einkünften von 700,. Euro werden von Amt wegen gem. § 175 AO neu veranlagt, aber durch Einspruch kannst Du dann die 700 Euro mit Deinen Kosten rechnen, aber einen Verlust bekommst du nicht gutgeschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung