Verkauf einer Küche an Nachmieter?
Guten Tag, ich habe folgendes Problem. Ich habe eine Nachmieterin der ich bei der Besichtigung gesagt habe, dass die Küche übernommen werden kann. Einige Tage später hat sie geschrieben, dass sie die wohnung bekommen hat und mich nach einem Preis für die Küche gefragt da sie diese haben wollte. Wir haben uns dann auf einen Preis geinigt und sie hat diesen mit "okay das passt ☺️" bestätigt. 15 Tage später hat sie geschrieben dass sie doch nicht einziehen kann und nun selbst einen Nachmieter suchen muss. Es gibt aber aktuell keinen was bedeutet, dass sie zum 01.09. offiziell Mieterin ist. Nun möchte Sie aber die Küche nicht mehr kaufen und sagt sie braucht die auhc nicht zu kaufen, da sie keinen Vertrag unterschrieben hat und hier nicht einziehen will. Wie ist hier die Lage? Der Kaufvertrag ist doch gültig und sie schuldet mir nun das Geld, korrekt? Vielen Dank vorab für Hilfe! VG Ggf, wenn ich im Recht bin, würde ich mir einen Anwalt nehmen um mein geld zu bekommen
3 Antworten
"okay das passt ☺️"
was heisst das schon?
das kann alles bedeuten...
versuch doch zu klagen, dann entstehen dir Folgekosten, und wie das Gericht entscheidet, weiß erstrecht niemand.
ioch zumindest würde die entsorgen und nicht noch gutes Geld für Anwalt und Gericht hinter schmeissen, aber das muß jeder selber entscheiden...
Damit gibt es die vom Gesetzgeber geforderten zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Kaufvertrag
das mag ja alles sein...
warum schreibt die nur "das passt", warum schreibt sie nicht "ok, ich nehm die Küche"?
dann wäre es wenigstens Objekt bezogen
Aber nur "ok, das passt" ... wie sich hier jeder entscheidet, ist eh egal.. es kommt sowieso auf das Verständnis des bzw der Richter/in drauf an..der Rest wäre Spekulation...
alles erstmal vorrausgesetzt , das war wirklich so, wie der Fragesteller suggeriert..
"Nun möchte Sie aber die Küche nicht mehr kaufen und sagt sie braucht die auhc nicht zu kaufen, da sie keinen Vertrag unterschrieben"
Na dann kläre die Dame einmal darüber auf, dass viele/die meisten Kaufverträge auch mündlich geschlossen werden dürfen.
Hierzu Bedarf es lediglich zweier übereinstimmender Willenserklärungen, die gem. Dein Ausführung vorliegen.
Fordere unter Fristsetzung zur Zahlung auf, setze hierbei eine feste per Datum benannte Frist. Mind. 7 Tage, besser 14 Tage sollten es schon sein.
Weise im Abschlussatz gleich darauf hin, dass Du das ganze nach Fristablauf deinem Anwalt übergibst!
Da es sich dann um Verzugskosten handelt, muss sie diese für gewöhnlich auch übernehmen!
Recht haben und Recht bekommen sind nun einmal zweierlei Paar Schuh.
Ihre Aussage "passt" ist nun keine klare - vor allen Dingen nachweisbare! - Kaufzusage.
Lässt Du mit Absicht den kompletten Satz weg?
Gem. der Ausführung in der Frage hat es eine Einigung gegeben:
"Wir haben uns dann auf einen Preis geeinigt und sie hat diesen mit "okay das passt bestätigt"
Damit gibt es die vom Gesetzgeber geforderten zwei übereinstimmende Willenserklärungen = Kaufvertrag