Habe Küche bei eBay Kleinanzeigen inseriert.. Interessent hat kurz vorher erst abgesagt trotz schriftlicher Zusage!?
Habe eine Küche bei eBay Kleinanzeigen angeboten .. hatte auch einen Interessenten.. habe mehrmals mit ihm telefoniert.. alles war geklärt und hat mir auch geschrieben er möchte die Küche auf alle Fälle kaufen ..es wurde ein abholdatum fest gemacht .. hatte mich auch am besagten Tag noch mal erkundigt von es bei unserem Termin bleibt .. Ja würde dabei bleiben ... und eine Stunde vorher dann doch die Absage
..Habe jetzt das Problem das ich die Küche schnell verkaufen muss weil wir in ein paar Tagen aus der Wohnung müssen .. muss die Küche jetzt zu einem schlechteren Preis versuchen zu verkaufen ... kann ich de Interessenten irgendwie haftbar machen !!!Immerhin hatte ich eine schriftliche und mündliche Zusage !!!!!
2 Antworten
Könntest du vermutlich. Lohnen wird es sich nicht.
Sofern tatsächlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist (quod esset demonstrandum), könntest du den Käufer auf Abnahme und Bezahlung der Küche verklagen (§ 433 Abs. 2 BGB) oder Schadensersatz verlangen (§ 280 BGB). Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs bitte § 249 Abs. 1 und § 252 BGB lesen.
Eines ist aber sicher: Schnell wird das nicht über die Bühne gehen. Über so einen Mist kann man sich jahrelang vor Gericht streiten, gerade erst wieder im Bekanntenkreis erlebt.
E-Bay Kleinanzeigen ist ein Flohmarkt, Verkauf von privat an privat. Da gilt so gut nie nix. Vertrauenssache eben...
Es zählt nur Cash und gekauft wie gesehen!!!
Du wirst wohl die Küche an den Sperrmüll geben müssen, wenn du besenrein übergeben musst, es sei denn du findest noch einen anderen Käufer, auch für einen geringeren Verkaufspreis. Die Uhr tickt, hau rein!!!