Habe Küche bei eBay Kleinanzeigen inseriert.. Interessent hat kurz vorher erst abgesagt trotz schriftlicher Zusage!?

2 Antworten

Könntest du vermutlich. Lohnen wird es sich nicht.

Sofern tatsächlich ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist (quod esset demonstrandum), könntest du den Käufer auf Abnahme und Bezahlung der Küche verklagen (§ 433 Abs. 2 BGB) oder Schadensersatz verlangen (§ 280 BGB). Zum Umfang des Schadensersatzanspruchs bitte § 249 Abs. 1 und § 252 BGB lesen.

Eines ist aber sicher: Schnell wird das nicht über die Bühne gehen. Über so einen Mist kann man sich jahrelang vor Gericht streiten, gerade erst wieder im Bekanntenkreis erlebt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

E-Bay Kleinanzeigen ist ein Flohmarkt, Verkauf von privat an privat. Da gilt so gut nie nix. Vertrauenssache eben...

Es zählt nur Cash und gekauft wie gesehen!!!

Du wirst wohl die Küche an den Sperrmüll geben müssen, wenn du besenrein übergeben musst, es sei denn du findest noch einen anderen Käufer, auch für einen geringeren Verkaufspreis. Die Uhr tickt, hau rein!!!