Verkäufer fordert Paypalgebühr von Käufer?
Hallo,
habe über Ebay Kleinanzeigen Waren bei einem Verkäufer mit Paypal Dienstleistungen bezahlt. Es waren Zwei Montessorispiele a 25 €, also 52€ inclusive 7€ Versand.
Auf meine Frage , “wohin kann Ich es überweisen ?“
antwortete sie „haben sie Paypal?“ Sie gab mir ihre Daten und ich wollte überweisen. ...Im Angebot stand nichts darüber dass ich die Paypal Gebühren übernehmen muss.
sie hat auch nicht geschrieben ich soll Paypal Freunde wählen.
die Emailadresse war falsch, 2x, beim 3 ten Mal hat’s geklappt aber von Paypal kam zurück das kein Konto zu dieser email existiert und der Verkäufer erst ein Konto eröffnen muss. Sollte das bis 13.02.21 nicht geschehen sein, würde der Betrag wieder an mich zurückgezahlt werden. Das habe ich per Screenshots an den Verkäufer gesendet.
die Zahlung habe ich dann storniert und den Verkäufer erneut angeschrieben.
daraufhin hat er mir erneut eine Emailadresse gesendet.
dann hat´s geklappt, Ware kam bei mir an. Jetzt fordert er die Paypal Gebühren von mir, weil ich nicht Paypal Freunde bezahlt hab und eine Gebühr entstanden ist.
ich schrieb, wenn sie Zahlung mit Paypal Freunde möchten müssen sie das sagen.
sie schrieb, das war für mich selbstverständlich, Gebühren müssen sie selbst tragen. Ich bin ja eine Privatperson.
Wie ist jetzt die Lage? Muss ich ihr die Gebühr zahlen?
Ich bin ja nicht kleinlich, aber sie hat die Ware schon 5€ teurer als die Neuware Im Shop angeboten, ich nahm auch an Originalware zu kaufen.
Man soll ja bei Kleinanzeigen auch „ ja nicht über Paypal Freunde“ bezahlen.
Ich zahle grundsätzlich nur mit Käuferschutz.
Wie soll ich jetzt reagieren?
Gruß Hausherz
3 Antworten
Jetzt fordert er die Paypal Gebühren von mir, weil ich nicht Paypal Freunde bezahlt hab und eine Gebühr entstanden ist.
Ganz klar .... ein derartiger Anspruch besteht nicht - PP-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Zahlungsempfängers.
Die Gebühren hätte er mit einkalkulieren müssen und die Ware entsprechend teurer anbieten müssen.
Im Nachhinein kann er nicht fordern.
Ich sehe ebenfalls keine Rechtsgrundlage für diese Forderung. Verweise ihn einfach höflich auf den Rechtsweg.