Ebay Kleinanzeigen VB - Nachrichtenportal Preisvorschlag?

2 Antworten

Mit dem Gegenangebot und deiner Annahme ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn der VK nicht einsichtig ist, muss man den Anspruch im Extremfall gerichtlich durchsetzen. Ob du die notwendige Zeit und Muße dafür aufbringen möchtest, musst du selbst entscheiden.

Je nach Betrag könnte man von einem offensichtlichen Irrtum ausgehen. Dann gilt das nicht.

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@Tiiii

Nun sicherlich kann es ein irrtum sein, allerdings muss man sich nicht erst vergewissern was man schreibt, bevor man antwortet. Kann mir nicht vorstellen, dass Ebay Kl. - wie in meiner Frage (seine Antwort) - den Fehler verursacht hat.

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Er hat allerdings einen sehr geringen Betrag genannt, mit der angegebenen Antwort. Kann mir allerdings nicht vorstellen, das der Fehler von Ebay Kl. kam, sondern er dafür verantwortlich ist. Trotzdem ein Kaufvertrag entstanden?

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@Zoe0913

Wenn der Vorschlag erkennbar zu gering, also z.B. niedriger als dein Angebot ist, kann der VK sich auf einen Inhaltsirrtum berufen. Dann wäre in der Tat kein Vertrag zustande gekommen.

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Sollte der Verkäufer sich vertippt haben und/oder der Fehler entstand durch das System, dann spricht man vom Irrtum.

Ein Irrtum berechtigt jemanden zum Anfechten eines Vertrages. Nichts anderes hat der Verkäufer gemacht.

Und in Form eines erneuten Gegenangebotes korrigiert.

Und PS:

Auch ein Käufer kann einen offensichtlichen Irrtum bemerken!