Ebay Kleinanzeigen VB - Nachrichtenportal Preisvorschlag?
Habe einen Preisvorschlag getätigt und eine Antwort vom Verkäufer mit seinem Gegenangebot bekommen. Dieses habe ich direkt akzeptiert. Danach schrieb Verkäufer: "Wollte mehr schreiben, hat Ebay allerdings verschluckt". Kurz drauf kam eine Nachricht mit neuem Preis. Ist das erste Angebot, dass ich akzeptiert habe, für den Verkäufer rechtsbinden und ist ein Vertrag zustande gekommen?
2 Antworten
Mit dem Gegenangebot und deiner Annahme ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn der VK nicht einsichtig ist, muss man den Anspruch im Extremfall gerichtlich durchsetzen. Ob du die notwendige Zeit und Muße dafür aufbringen möchtest, musst du selbst entscheiden.
Er hat allerdings einen sehr geringen Betrag genannt, mit der angegebenen Antwort. Kann mir allerdings nicht vorstellen, das der Fehler von Ebay Kl. kam, sondern er dafür verantwortlich ist. Trotzdem ein Kaufvertrag entstanden?
Wenn der Vorschlag erkennbar zu gering, also z.B. niedriger als dein Angebot ist, kann der VK sich auf einen Inhaltsirrtum berufen. Dann wäre in der Tat kein Vertrag zustande gekommen.
Sollte der Verkäufer sich vertippt haben und/oder der Fehler entstand durch das System, dann spricht man vom Irrtum.
Ein Irrtum berechtigt jemanden zum Anfechten eines Vertrages. Nichts anderes hat der Verkäufer gemacht.
Und in Form eines erneuten Gegenangebotes korrigiert.
Und PS:
Auch ein Käufer kann einen offensichtlichen Irrtum bemerken!
Je nach Betrag könnte man von einem offensichtlichen Irrtum ausgehen. Dann gilt das nicht.