Paypal Gebühr vom Käufer zahlen lassen?

4 Antworten

Man darf die anfallenden Bezahlkosten dem Käufer auferlegen, soweit ihm eine alternative kostenfreie Bezahlmöglichkeit angeboten wurde, § 314a (4) BGB.

Warum man als Privatverkäufer allerdings papypal mit einseitig benachteiligender Käuferschutzrichtlinie überhaupt anbieten bzw. akzeptieren sollte, erschließt sich mir nicht.

Wer den angebotenen Artikel nicht vor Ort prüfen und bar bezahlen will, um jeden Eigenschaftsirrtum oder Sachmangel für beide Seiten auszuschliessen, alternativ keinen kostenpflichtigen, sendungsverfolgbaren Versand gegen Vorkasse per Überweisung akzeptiert, scheidet als Kaufinteressent einfach aus.

Ich habe gerade so einen Fall. Der Verkäufer des günstigsten Angebotes für eine Sache hat die Anzeige sofort gelöscht, noch vor der Überweisung. Ich wollte nochmal nachsehen, wie hoch die Versandgebühren waren.
Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Beschreibung manipuliert war (Folge: Eigenschaftsirrtum). Es könnte aber auch alles in Ordnung sein und es war einfach ein günstiges Angebot. Ich wüsste nicht, warum ein ordentlicher Verkäufer etwas gegen einen Käuferschutz haben sollte. Ich habe angeboten, die Käuferschutzgebühren zu übernehmen. Rechnet sich nur etwas schwierig, weil man ja Gebühren für die Gebühren berechnen muss.
Defekte Teile zu versenden, ohne dass sie als solches gekennzeichnet waren oder Versandverlust sind damit ausgeschlossen.

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@Horst2015
Ich wüsste nicht, warum ein ordentlicher Verkäufer etwas gegen einen Käuferschutz haben sollte.

Ich schon: Es eröffnet unredlichen Käufern Betrugsmöglichkeiten und kehrt die gesetzl. Beweislast eines Mangels bei Gefahrübergang einfach zu Lasten des Verkäufers um.

Beispiel: Wieso darf paypal vertragsgemäß den Kaufpreis einbehalten, wenn der Käufer anzeigt, die Ware nicht erhalten zu haben, obwohl er n. § 447 BGB die Gefahr des Untergangs beim Versendungskauf trägt? Oder er die Ware selbst gegen Wertloses ausgetauscht hat und nur behauptet, sie so bekommen zu haben?

Genau deshalb biete ich insbesondere auf ebay-Kleinanzeigen nur Vorabüberweisung oder Barzahlung bei Abholung an und wer das nicht akzeptieren kann, muss bei mir nicht kaufen.

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Mit Anbietern die krumme Touren fahren wollen, will ich als Käufer nichts zu tun haben. Das dürfte wohl dann auch der Grund sein wieso ich mir nicht vorstellen kann jemals etwas über eBay-Kleinanzeigen zu kaufen. Das ist ja geradezu ein Haifischbecken.

PayPal nutze ich äußerst selten. Das brauche ich ja auch nicht aus og Gründen. Wenn ich aber über PayPal bezahlen würde, dann würde ich die Kosten dafür nur übernehmen wollen, wenn der Gesamtpreis dann immer noch niedriger als bei der Konkurrenz ist.

Das handhabe ich bei den Versandkosten nicht anders. Dann aber wird sich die Sache wohl ohnehin erledigt haben. Die Blender und Nepper sind dann aus dem Rennen.

Hallo,

da der Käuferschutz ausschließlich im Interesse des Käufers ist, ist nicht einzusehen, dass der Verkäufer dafür zahlen soll. Zumindest, wenn er es nicht vornherein angeboten und daher sicher eingepreist hat.

Als Verkäufer solltest Du davon abgesehen paypal für Geschäfte nur akzeptieren, wenn versicherter Versand vorliegt. Sonst braucht der Käufer nur zu behaupten, es sei nichts angekommen und Du bist alles los: Geld und Ware.

Viel Glück

Barmer

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In welch komische Welten die Internetkauferei doch führt.

Da wird einem das logische Denken gleich mit abgenommen.

Geh´ mal zum Bäcker und kaufe Brot. Sag´ ihm aber, Du willst es zu dem Preis, den es ohne Betriebskosten ausmachen würde.

Mit den Betriebskosten im Hinterkopf habe ich es gar nicht bedacht. Natürlich macht das auch mehr Sinn.

Umgekehrt denke ich mir dabei auch, dass man ja doch eine Privatperson ist, die etwas verkauft und nicht wie der Bäcker ein Betrieb bzw. jemand Selbstständiges. Das macht doch auch nochmal einen Unterschied oder meinst du nicht?

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Der Vergleich hinkt: Die Betriebkosten sind bereits im Verkaufspreis kakuliert. Die Versand- und Bezahlkosten nicht :-O

Man darf die anfallenden Bezahlkosten dem Käufer auferlegen, soweit ihm eine alternative kostenfreie Bezahlmöglichkeit angeboten wurde, so bestimmt es der Gesetzgeber in § 314a (4) BGB.

Was für den Reisebüroinhaber billig ist, wenn sein Kunde mit der MasterCard Gold bezahlt, darf dem ebayer recht sein: Wer eine Sonderleistung (Versicherung, Haftung) mitkauft, darf über die Mehrbelastung (Gebühren), die dem Verkäufer mit dieser Bazahlart entsteht, in Anspruch genimmen werden.

OB man damit Geschäfstpüchtigkeit zeigt, ist eine ganz andere Frage: Ich biete als Verkäufer paypal dennoch nicht wegen der Gebühren, sondern der gegen deutsches Kaufvertragsrecht verstoßende AGB an.

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