Urlaubsabfindung falsch besteuert?
Guten Abend,
ich habe von meinem früheren AG eine Urlaubsabfindung erhalten, da ich bin zum Austritt erkrankt war und den mir zustehenden Urlaub nicht nehmen konnte.
Nun wurde meine Urlaubsabfindung mit der Steuerklasse 6 besteuert, obwohl ich aktuell arbeitssuchend bin. Zudem wurde die abgeführte Lohnsteuer nicht in der korrigierten Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Das ist doch beides falsch, oder?
Und ist es nicht so, dass ich eine Urlaubsabfindung für das gesamte Kalenderjahr erhalten muss, wenn ich im 2. Halbjahr austrete? Mein AG sagt nein und schwafelt irgendetwas von nicht erfüllten Wartezeiten. Ich war von Februar bis Juli 2023 dort tätig (oder besser: erkrankt).
3 Antworten
Und ist es nicht so, dass ich eine Urlaubsabfindung für das gesamte Kalenderjahr erhalten muss, wenn ich im 2. Halbjahr austrete?
Nicht zwingend und bei Dir ist es erstmal so:
Ich war von Februar bis Juli 2023 dort tätig (oder besser: erkrankt).
Bei Eintritt als Arbeitnehmer erwirbt man den Urlaubsanspruch mit 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat.
Also Dein voller anspruch können sowieso nur 11/12 dess vertraglichen Jahresurlaubs sein,denn volle 12 Monate hättest Du auch ohne Kündigung nicht arbeiten können.
Dann kommt die nächste Frage, Ist dieser volle Anspruch wirklich nach 6 Monaten,also per 31.07. schon entstanden, wenn Du einen größeren Teil der Zeit erkrankt warst?
In meinen Augen eine unbillige Härte für den Arbeitgeber.
Da kommt einer, wird krank nachdem der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht udn will dann noch,obwohl nur 3, oder vier Monate gearbeitet wurde auch noch den vollen Jahresurlaub bezahlt haben.
Ich weiß nicht,ob das Arbeitsrichter auch so sehen.
Die Abrechnung nach Steuerklasse 6 ist richtig.Da verweise ich auf @Petz1900
Wenn du dort nicht mehr beschäftigt bist muss der Arbeitgeber nach Steuerklasse 6 abrechnen.
Wurde zuviel Steuer einbehalten bekommst du die mit der Steuererklärung für 2023 zurück, natürlich erst in 2024.
Zu viel gezahlte Einkommenssteuer erhältst Du über die Steuererklärung zurück!