Urlaubsabfindung falsch besteuert?

3 Antworten

Und ist es nicht so, dass ich eine Urlaubsabfindung für das gesamte Kalenderjahr erhalten muss, wenn ich im 2. Halbjahr austrete?

Nicht zwingend und bei Dir ist es erstmal so:

Ich war von Februar bis Juli 2023 dort tätig (oder besser: erkrankt).

Bei Eintritt als Arbeitnehmer erwirbt man den Urlaubsanspruch mit 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat.

Also Dein voller anspruch können sowieso nur 11/12 dess vertraglichen Jahresurlaubs sein,denn volle 12 Monate hättest Du auch ohne Kündigung nicht arbeiten können.

Dann kommt die nächste Frage, Ist dieser volle Anspruch wirklich nach 6 Monaten,also per 31.07. schon entstanden, wenn Du einen größeren Teil der Zeit erkrankt warst?

In meinen Augen eine unbillige Härte für den Arbeitgeber.

Da kommt einer, wird krank nachdem der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht udn will dann noch,obwohl nur 3, oder vier Monate gearbeitet wurde auch noch den vollen Jahresurlaub bezahlt haben.

Ich weiß nicht,ob das Arbeitsrichter auch so sehen.

Die Abrechnung nach Steuerklasse 6 ist richtig.Da verweise ich auf @Petz1900

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn du dort nicht mehr beschäftigt bist muss der Arbeitgeber nach Steuerklasse 6 abrechnen.

Wurde zuviel Steuer einbehalten bekommst du die mit der Steuererklärung für 2023 zurück, natürlich erst in 2024.

Zu viel gezahlte Einkommenssteuer erhältst Du über die Steuererklärung zurück!