Bundesarbeitsrecht, Zusatzurlaub GdB?

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Rechtlich ist das erst mal so korrekt. Der Zusatzurlaub aufgrund deines GdB wird auf den gesetzlichen Mindesturlaub aufgeschlagen, alles weitere ist freie Verhandlungsmasse.

Argumentieren könntest du aber über ein Gleichbehandlungsrecht. Wenn alle anderen Mitarbeiter einen "Grundurlaub" von 28 Tagen bekommen, könntest du darauf bestehen, diesen ebenfalls zu bekommen. Der Zusatzurlaub aufgrund des GdB wäre nach dieser Argumentation separat zu betrachten und dabei nicht anzurechnen.

Letztlich ist das aber nur eine mögliche Sichtweise. Man könnte auch den Standpunkt vertreten, dass dir aufgrund der Behinderung ein gesetzlich normierter Grundurlaub von 20+5 Tagen zusteht (bei einer 5-Tage-Woche). Damit soll dir eine aufgrund deiner Behinderung erforderliche zusätzliche Entlastung gewährt werden. Darüber hinausgehender Urlaub ist eine zusätzliche vertragliche oder freiwillige Leistung des Arbeitgebers, die i.d.R. Bestandteil der Gehaltsverhandlung ist.

Für eine umfassende rechtliche Klärung des Sachverhalts wirst du einen Rechtsanwalt beauftragen müssen, das können und dürfen wir hier im Forum nicht leisten. Und letztlich muss dir bewusst sein, dass du dich nicht sehr beliebt bei deinem AG machst, wenn du deinen (möglichen) Anspruch auf dem Rechtsweg geltend machst. Und möglicherweise bist du dann auch der letzte Schwerbehinderte gewesen, der in dieser Firma eingestellt wurde. Ich kenne viele KMU, die grundsätzlich keine Schwerbehinderten einstellen. Nicht weil sie keine Behinderten mögen, sondern schlicht wegen der damit verbundenen überbordenden Bürokratie - und weil man Schwerbehinderte nach der Probezeit fast nicht mehr los wird.

Sheldora 
Fragesteller
 09.11.2023, 11:22

Hallo, herzlichen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich möchte auf keinen Fall den Rechtsweg einschlagen. Ich arbeite dort sehr gerne, habe die Kollegen gerne. Es ging mir nur darum wie man das Thema sachlich und freundlich beim Chef in dem Abschlussgespräch aufgreifen könnte. Denn wie Gaenseliesel bereits sagte, hätte ich ja gar nicht so ehrlich sein müssen und den GdB erst einmal verschweigen können. Dann wären mir die 28 regulären Tage auch sicher gewesen. Ich möchte es halt einfach nur ansprechen, dass er weiß, dass ich es nicht in Ordnung finde und möchte dennoch die gute Atmosphäre im Büro wahren.

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Gesetzlich stehen dir 20 Tage Urlaub zu!

Du bekommst inkl. der Zusatztage insgesamt 30 Tage, also scheinbar schon einmal 2 Tage mehr als die anderen.

Wo ist nun das Problem?

Sorry, man kann es auch übertreiben!

Und sich bei den Kollegen unbeliebt machen!

Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 18:49

Bitte? Der gesetzliche Urlaub ist doch überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Die meisten Leute arbeiten so super viel und ein Großteil der Firmen und Agenturen haben von sich aus bereits auf 30 Tage aufgestockt. Wenn es einem dann noch gesundheitlich schlecht geht, dann möchte man doch wissen, ob/was man noch heraus holen kann. Es heißt ja immerhin: Zusatzurlaub. Wenn ich beispielsweise jetzt bei der Agentur angefangen hätte, die schon die 30 Tage Urlaub von sich aus ausschreibt, dann würde ich mit dem GdB auch die 35 Tage bekommen und keine 25. Und bei den Kollegen unbeliebt machen weil man behindert ist? Der Chef weiß doch, wen er einstellt und so Chefs können sich ganz nebenbei auch die ein oder andere Leistung dafür einheimsen. Meinen Kollegen würden davon im Übrigen nicht einmal etwas davon mitbekommen. Also was ist jetzt verkehrt daran, wenn man genau den selben regulären Urlaub wie die Kollegen haben möchte um ihn in schlechten Zeiten nehmen zu können oder sich auszahlen lassen zu können? Anscheinend noch nie ernsthaft krank gewesen oder warum empfindest du Sachen, die in jedem Großbetrieb heutzutage schon automatisch so geregelt sind für schwerbehinderte Menschen als übertrieben?

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Alarm67  08.11.2023, 18:53
@Sheldora

Hinweis:

Den zweiten "Aufsatz" lese ich nun nicht mehr!

Tipp:

In der Kürze liegt die Würze!!!

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Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 18:56
@Alarm67

Zwingt Sie ja niemand, byebye. :)

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Natürlich stehen dir als Schwerbehinderten mehr Urlaub zu , du solltest mal schauen ob die anderen Kollegen mit dem 28 Tagen andere Arbeitsverträge haben, denn rein gesetzlich stehen dir bei einer 5 Tage Arbeitswoche wie Alarm67 geschrieben hat 20 Tage Urlaub zu.

hier kannst du auch nachlesen was die mit deinem GdB zusteht
Zusatzurlaub bei einer Schwerbehinderung - Arbeitsrecht 2023 (arbeitsrechte.de)

es mag ja sein das dir dein Chef 2 Tage mehr Urlaub gibt weil du einen GdB hast, aber mit 30 Tagen bist du schon besser dran als mit den gesetzlichen 20 Tagen, unabhängig von den Urlaubstagen der Kollegen.

Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 18:52

Huhu, lieben Dank. Das stimmt natürlich, mit den 30 Tagen fährt man wesentlich besser. Es würde mich auch gar nicht so tangieren, hätte er es mir nicht so ins Gesicht gesagt mit den 28 Tagen. Da kommt man sich einfach anders behandelt vor und im Falle einer Auszahlung der Urlaubstage hätte ich im Vergleich zu meinen Kollegen ja einen Nachteil von 3 Tagen. Was 3 Tage je nach Stundenlohn für Geld sein könnte, das muss ich glaube ich nicht erwähnen. Meine Kollegen haben teilweise ganz alte Verträge, aber nicht alle. Was genau dort drin steht, weiß ich natürlich nicht. Bei uns ist es allerdings so, dass immer nur eine Person pro Abteilung in Urlaub gehen kann und da kann es schon einmal vorkommen, dass man den Urlaub mit ins neue Jahr nehmen oder ausbezahlen lassen müsste. In meinem Fall wären das halt am Ende einfach 3 Tage weniger.

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Schubert610  08.11.2023, 18:56
@Sheldora

kann es sein das dein Chef nicht weiß wie er mit einem Schwerbehinderten im Betreib umgehen muß, kann ja sein das er als Kleinunternehmen aus der Regelung herausfällt das er eine bestimmte Quote an Behinderten einstellen muß,das würde ich mal ansprechen.

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Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 19:00
@Schubert610

Das Thema möchte ich auf jeden Fall ansprechen, ich möchte nur das gute Verhältnis nicht trüben. Daher rätsle ich wie... Ich arbeite sehr gerne dort, nur muss ich sagen, war ich ein wenig geschockt, als ich den ersten Entwurf des Vertrages gelesen habe.

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Schubert610  08.11.2023, 19:02
@Sheldora

das verstehe ich voll und ganz, du solltest schon den Urlaub bekommen der dir als Behinderter zusätzlich zusteht.

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Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 19:11
@Schubert610

Das fände vermutlich niemand super, wenn er 5 Tage weniger als alle anderen hätte. Egal ob der gesetzliche Mindesturlaub bei 20 Tagen liegt oder nicht. Danke für die freundliche und sachliche Antwort und vor allen Dingen für den Link.

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⁸Hallo,

hast du diesen AV etwa bereits so, mit den 25 Urlaubstagen unterschrieben ?

Ok, wenn der Chef zuvor von 30 Tagen sprach und sich später nicht erinnern kann, daran ist wohl nichts ungewöhnliches, siehe Kanzler Scholz😉 gehört zu den Privilegien ! 🤭

Was ich aber nicht für akzeptabel halte ist, dass nach seiner mündlichen Korrektur von 30 Tagen, auf wie lt. eigener Aussage für alle Mitarbeiter 28 Urlaubstagen.........urplötzlich die Anzahl 25 als Vertragsbestandteil akzeptiert werden soll, diese Ungerechtigkeit muss man nicht hinnehmen. Es sei denn, diese Abstufung wird dem AN nachvollziehbar erklärt, z.B. immer bei Neuanstellung !

Aus rechtlicher Sicht der Gleichbehandlung und seiner eigenen Aussage wegen, solltest du dir diese Ungleichbehandlung mal erklären lassen.

Die 5 Tage Zusatzurlaub gemäß § 125 des Sozialgesetzbuches IX, sind dir meiner Meinung nach zusätzlich zu den ohnehin allgemeinen 28 Tagen betrieblichen Jahresurlaub zu gewähren.

Du hättest deinen gesetzlichen Zusatzurlaub aufgrund der GdB auch erst 1/2 Jahr später geltend machen können, dann wären dir die 28 Tage doch auch sicher 🤷‍♀️ Sozusagen hast du dir, mit deiner Ehrlichkeit, vorschnell "ins eigene Knie geschossen" !

Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 19:43

Danke 🙏🏻 so sehe ich das nämlich auch. Der AV wurde mit den 25 + 5 Tagen unterschrieben. Ich war super froh, endlich einen Job gefunden zu haben und er macht mir auch Spaß. Allerdings sind und bleiben es halt eben 3 reguläre Tage weniger als bei allen anderen. Ob es da keine gesetzliche Regelung gibt, weil es halt eine Verhandlungsbasis ist, das weiß ich leider nicht. 🫣 Jetzt ist nur noch die Frage, wie ich es am besten anspreche, ohne dass es nachher schlechte Stimmung hagelt.

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Gaenseliesel  08.11.2023, 19:54
@Sheldora

Wie schon gesagt.......aufgrund der Gleichbehandlung und der eigenen Aussage wegen, solltest du dir diese Ungleichbehandlung mal erklären lassen.

........und, du hättest deinen gesetzlichen Zusatzurlaub aufgrund der GdB auch erst 1/2 oder 3/4 Jahr später geltend machen können, dann wären dir die 28 Tage doch längst lt Arbeitsvertag sicher gewesen 🤷‍♀️ Sozusagen hast du dir, mit deiner Ehrlichkeit, vorschnell "ins eigene Knie geschossen" !

Ich wäre gespannt auf die Reaktion dieser Argumentation 😴

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Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 19:52

Das mit dem ins Knie geschossen stimmt wohl. Ich wusste nicht, dass man es noch ein halbes Jahr später angeben kann. Dachte so etwas geht nur, wenn der GdB neu festgestellt wird. Also entweder sofort oder gar nicht und ich habe mich dann für sofort entschieden. Schade drum.

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Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 20:09
@Gaenseliesel

Bis Ende nächster Woche muss ich ihn mir schnappen, bis dahin schaue ich mal, was ich sage. Danke ☺️ schönen Abend noch.

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Ich kann nicht sehr viel Fachexpertise beitragen in dem Bereich, aber ja, es ist natürlich unfair, wenn alle 28 bekommen und du nur 25 + 5. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Tage bei einer 6 Tage-Woche und 20-Tage bei einer 5 Tage-Woche. Immerhin sind wir da schonmal drüber. Da es wohl keinen Tarifvertrag für im Steuerbüro Beschäftigte gibt (?), der ein mehr an Urlaubstagen vorsieht, wäre wohl alles an Mehr auf freiwilliger Basis des Arbeitgebers(?).

Blöd ist vor allem, da du den GdB hast, sehen diese 3 fehlenden Tage schon etwas wie Diskriminierung aus, obwohl das nicht zwangsläufig so beabsichtigt gewesen sein muss. So frei nach dem Motto "die oder der kriegt ja wegen dem GdB eh schon mehr, dann brauch ich ihr oder ihm nicht so viele Tage einräumen".

Sheldora 
Fragesteller
 08.11.2023, 18:56

Hallo FrauEichhorn, danke für die Nachricht. :) Als Diskriminierung würde ich es jetzt nicht werten wollen, allerdings nehme ich an, dass es beabsichtigt ist. Denn der mir erste vorgelegte Vertrag hat ja nur 28 insgesamt gehabt. Also 23 reguläre Urlaubstage und 5 Zusatz. Und 23 reguläre im Gegensatz zu 28 Tagen ist natürlich schon super hart. Da weiß jemand, was er tut. Und für Leute die gesund und fit sind oder aber nicht auf Geld angewiesen, denen tut es vielleicht nicht weh. Wenn man allerdings hart schuften geht und vor einem Jahr noch nicht einmal an Arbeit denken konnte, dann finde ich diese bewusste Minderung der Urlaubstage halt schon .... sagen wir mal: nicht gerecht.

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