Unterstützung von Bruder von der Steuer absetzen?

2 Antworten

eine rechtliche Verpflichtung ihn zu unterstützen hast du als Bruder zwar nicht, aber es gibt Ausnahmen.

" Bei der Unterstützung sonstiger Personen (auch Geschwister) ohne bestehende rechtliche Verpflichtung zum Unterhalt handelt es sich allerdings um eine außergewöhnliche Belastung allgemeiner Art, bei der das Finanzamt von den geltend gemachten Zuwendungen die zumutbare Eigenbelastung abzieht. "

Da er sich in einer Ausbildung/ Studium befindet könnte sich eine Absetzbarkeit für dich steuerlich auswirken.

Du musst dem FA die Bedürftigkeit des studierenden Bruders nachweisen, idealerweise auch gleich deine moralische Verpflichtung zur finanziellen Hilfe durch dich, deutlich machen, z.B. es gibt keine unterhaltsverpflichtigten Angehörigen oder dass diese den erforderlichen Unterhalt nicht aufbringen können.

§ 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen -

lies das mal durch.

EnnoWarMal  11.11.2019, 13:02

Absatz 1 reicht.

Dafür aber das dazugehörige BMF-Schreiben.

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