Darf man Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen (Steuer) und die Zuzahlungserstattung bei der Krankenkasse beantragen?

8 Antworten

Ja, man darf. Allerdings sind das zwei verschiedene Vorgänge (Steuer und Krankenkasse). 

Umsatzsteuerlich gibt es keine Befreiung. Einkommensteuerlich gibt es bei bestimmten Voraussetzungen den einkommensteuermindernden Ansatz außergewöhnlicher Belastungen: https://www.smartsteuer.de/portal/tipp/aussergewoehnliche-belastungen/393.html

Die Antragstellung bei der Krankenkasse bzgl. Zuzahlungen kann sowohl rückwirkend (Zuzahlungserstattung) als auch aktuell und zukünftig (Zuzahlungsbefreiung) erfolgen. Lies Dir bitte die Details auf dieser beispielhaften Internetseite durch:

https://www.kkh.de/versicherte/a-z/belastungsgrenze

Für die Zukunft würde ich raten, erst bei der KV die Erstattung zu beantragen und danach die Steuerklärung zu machen. Dort ist ja anzugeben, wieviel von den angegebenen Kosten erstattet wurde.

Wenn Du nun die Steuererklärung schon abgegeben hast, würde ich trotzdem bei der KV die Erstattung beantragen und den erstatteten Betrag dem Finanzamt nachmelden.

Von der KV bekommst Du ja tatsächlich Geld erstattet, wenn Du über der Belastungsgrenze von 1% bzw. 2% liegst. 

Das Finanzamt hat zum einen höhere Belastungsgrenzen und erstattet auch nichts, sondern es wird nur Dein zu versteuerndes Einkommen evtl. gesenkt, wenn die Aufwendungen über Deiner Belastungsgrenze lagen, und dadurch senkt sich Deine Steuerlast.

Ja, siehe RichardSharpe

Versprich Dir aber nicht zuviel davon - siehe zumutbare Eigenbelastung.

Es ist rechnerisch fast unmöglich*, mit den Zuzahlungen zur gesetzlichen Krankenkasse den zumutbaren Eigenanteil bei den außergewöhnlichen Belastungen zu erreichen. Das jedenfalls dann, wenn überhaupt eine Steuerschuld entstanden ist.

Man sollte das mal berechnen, ich vermute, dass es komplett unmöglich ist.

Auch bei der PKV ist es selbst mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung ebenfalls sehr schwer, die zumutbare Belastung zu übersschreiten.

Das kann ich nicht bestätigen. Wie kommst Du darauf?

Man muß doch nur  mal chronisch krank sein bei geringem Einkommen plus weiterer außergewöhnlicher Belastungen oder man benötigte Zahnersatz für mehrere Tausend Euro plus eine Brille.

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@Brigi123

Es ging nur um die Zuzahlungen. Allzu niedrig darf das Einkommen auch nicht sein, denn es muss ja noch eine Steuerschuld übrig bleiben, um überhaupt etwas geltend machen zu können.

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Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, allerdings nur, insoweit sie nicht durch die Krankenkasse erstattet wurden.