Kann ich die finanzielle Unterstützung meiner Großmutter von meiner Steuer absetzen?

1 Antwort

Mit deiner Großmutter bist du in gerader Linie verwandt. Deshalb bist du (nicht allein, aber eben auch) verpflichtet, ihr Unterhalt zu gewähren, wenn sie nicht selbst über das notwendige Einkommen verfügt (§ 1601 BGB).

Aufgrund dieser Unterhaltspflicht kannst du - im Rahmen der dafür geltenden Höchstbetragsregelung - deine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG).

Dass die Zahlungen auf ein von deinem Vater verwaltetes Konto laufen, erschwert allenfalls den Beweis, dass sie nicht für ihn, sondern für deine Großmutter bestimmt sind, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Sachlage, da dein Vater insoweit nur als Treuhänder für deine Großmutter fungiert.

Woher ich das weiß:Hobby