Untermieter, der vor Jahren unbekannt verzogen ist hat einen Zwangsvollstreckungsbrief im Briefkasten. Was tun?

4 Antworten

Klar doch..... Brief ans Finanzamt als "Unbekannt Verzogen" ‼️

(Kannst ja noch deine Kontaktdaten hinzufügen, damit bist du raus aus der Nummer)

Genau, als "Unbekannt verzogen" zurückschicken. Deinen Namen dazu, dann können die sich bei Fragen bei dir melden. Wenn du mehr Kontaktdaten angeben willst, kannst du den Brief natürlich auch in ein großes Kuvert packen und ein Beigleitschreiben, in dem du die Umstände erklärst. Würde aber Porto kosten und m. E. entbehrlich.

Dem Einwohnermeldeamt teilst du mit, dass diese Person nicht mehr in der angegeben Wohnung wohnt. Hättest du schon längst tun sollen. Als Wohnungsgeber kannst du dir auch vom Einwohnermeldeamt bestätigen lassen, wer dort gemeldet ist (§ 50 Abs. 4 BMG).

Den Brief ans Finanzamt auch als "Unbekannt Verzogen" zurückschicken?

ja. Kann passieren, dass jemand vor der Tür steht und fragen stellt. Wenn du das verhindern willst, packst du den brief in einen Umschlag und legst einen Schreiben bei, in dem du den Sachverhalt schilderst.

toitoitoi

Das finanzamt hat nichts mit der gez (die es schon lange nicht mehr gibt) zu tun.

Und schon gar nicht verschickt es post, die ohne öffnung zu lesen ist.

Irgendwas ist faul.