Komischen Brief von Purps, Vogel, Flinder RAe erhalten?

2 Antworten

Welches Datum trägt denn der Vollstreckungsbescheid? Wann soll der Mahnbescheid zugestellt worden sein? Hast du dich immer korrekt umgemeldet?

Auf jeden Fall sollte hier zeitnah reagiert werden, ansonsten wird der (angebliche) Gläubiger Pfändungen veranlassen. Vermutlich ist es ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

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AlwaysCurious 
Fragesteller
 14.07.2021, 21:55

Da steht nicht drauf, wann ein Mahnbescheid zugeschickt wurde. Ich habe ja auch keine bekommen.

Ich habe mich selbstverständlich IMMER korrekt umgemeldet.

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Answer123  14.07.2021, 22:30
@AlwaysCurious

Ist dir denn die Forderung der Allianz dem Grunde nach bekannt bzw. könnte diese berechtigt sein?

Bitte lege uns mal den Vollstreckungsbescheid und ggf. das Begleitschreiben vollständig als Foto oder Scan vor (persönliche Daten unkenntlich machen).

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du solltest dich hier absichern und dieser (in aller Regel bekannt, unseriös arbeitenden) Kanzlei per Einschreiben mit Rückschein, vorsorglich auf die Verjährung berufen zudem die Einrede der Verjährung erheben. Alleine deshalb ist die behauptete Forderung nicht mehr durchsetzbar.

Kopien der Forderung und deiner Antwort als Nachweis erstellen ‼️

☝️Etwas anderes gilt nur, falls ein Titel vorliegt.

Alarm67  14.07.2021, 21:38

Na ja, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, kann man sich meiner Meinung nach nicht mehr auf Verjährung berufen!?

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Gaenseliesel  14.07.2021, 22:19
@Alarm67

fraglich ist doch generell die Arbeitsweise, insbesondere d i e s e r bekannten Anwaltskanzlei ☝️

Der Fragesteller wohnt seit 2002 nachweislich nicht mehr unter dieser Adresse. Man beruft sich aber auf eine Rechnung der Allianz von 2013 🤔 Wer als Verbraucher geht einen Vertrag mit der Allianz ein und gibt dabei eine 10 Jahre alte Adresse an ..... "da stinkt doch was gewaltig".

Zudem sind dem Fragesteller offene Rechnungen/Forderungen vergangener Jahre völlig unbekannt.... 🤷

ok, vielleicht wäre hier primär dann ein sofort eingelegter Einspruch und die Forderung von Beweisen hilfreich. Denn wenn dem Gericht keine Beweise vorgelegt werden, wird das zuständige Gericht die Forderung abweisen.

🤷

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Answer123  14.07.2021, 21:39

Wenn ein Vollstreckungsbescheid kommt, muss ja vorher auf jeden Fall ein Mahnbescheid erwirkt worden sein. Die Verjährung alleine wird hier daher wohl nicht reichen. Der FS müsste schon bestreiten, zum Zeitpunkt der jeweiligen Zustellungen an der angegeben Adresse gewohnt zu haben bzw. dort gemeldet gewesen zu sein und diese Angaben im Zweifelsfall auch belegen können.

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