Grundsätzlich ja, aber ...

Es kann durchaus Sinn machen, besonders auch in Hinsicht auf die Steuer, um den Freibetrag geschickt mitzunehmen. Das ist aber immer mit Kosten verbunden. Auch wenn du bei einem vermeintlich kostenlosen Broker bist und sei es nur der Spread zwischen Geld- und Briefkurs.

Deshalb mußt du dich darüber en Detail informieren und dann mit spitzem Bleistift ausrechnen, ob sich das wirklich lohnt

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Chihuahua Zweithund Genehmigung vom Vermieter?

Hallo, ich wohne in einer Wohnung (100qm) und habe einen kleinen Hund nun möchte ich einen 2.Hund anschaffen einen Chihuahua.

Ich habe vorschriftsmäßig eine Erlaubnis mit Foto des Welpen usw. bei der Hausverwaltung erfragt die Kontaktdaten des Vermieters habe ich leider nicht. Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.

Nun warte ich bereits seit einer Woche auf Nachricht von der HV, ich habe dann gefragt wann ich hier mit Rückmeldung rechnen kann und man hat mir genervt mitgeteilt, dass man noch eine weitere Woche warten will um dann nochmal beim Eigentümer nachzufragen . Nun ist der gewünschte Hund ein Zuchttier aus einem Wurf und die Züchterin hat natürlich auch Interesse zeitnah zu erfahren, ob ich den Hund nehme oder nicht. Und ich möchte jetzt auch keine Anzahlung leisten, wenn der Vermieter dann irgendwann mal Meldung gibt, dass er es verbietet.

Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen und könnte bei Verbot auch einklagen, dass der Vermieter es erlaubt, da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.

Natürlich habe ich keine Lust hier zu klagen, aber wieso überhaupt diese ganze Prozedur hier in meinem speziellen Fall ? So wie ich das verstehe, kann er es doch eh nicht dauerhaft verbieten ? Aber mich rauskündigen wenn ich nicht vorher nachfrage oder trotz Verbots den Chihuahua anschaffe !?

Für die Juristen hier die Klausel aus meinem MV dazu:

§ 15 Tierhaltung

  1. Hunde, Katzen und sonstige größere Tiere dürfen vom Mieter nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden.
  2. Im Übrigen ist die Haltung von Tieren in den Mieträumen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um in der Regel nicht störende Kleintiere wie z.B. Kaninchen, Hamster, Fische in kleinen Aquarien.
  3. Für Hunde gilt auf dem Grundstück sowie im Treppenhaus die Leinenpflicht.
  4. Der Vermieter ist berechtigt, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen oder im Einzelfall die Haltung in den Mieträumen auch vollständig zu untersagen, sofern von der gehaltenen Tierart und deren typischem Verhalten oder auch von dem einzelnen Tier wegen seiner individuellen charakterlichen Eigenschaften und/oder seinen Haltungsanforderungen eine Gefahr oder Belästigung für andere Bewohner oder die Substanz der Mieträume ausgeht.
  5. Das Füttern von Tieren, die nicht dem Mieter gehören, von der Wohnung aus und auf dem Grundstück ist nicht gestattet. 
  • Hat jemand Tipps wie ich hier zügiger vorankomme oder Praxiserfahrungen ?
  • Ist die Tierhaltungsklausel überhaupt wirksam ? Klingt total widersprüchlich für mich außerdem ist mein aktueller Hund nicht mal im MV erwähnt worden.

Danke an Alle ! :)

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da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.

Das ist jetzt Deine subjektive Einschätzung. Ich persönlich hätte durchaus Verständnis dafür, wenn einem Vermieter oder Nachbarn 2 Hunde pauschal zuviel wären. Entscheidend ist aber, was ein Richter urteilt

Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen

Quelle?

Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.

auch eine subjektive Einschätzung, die ich im beschriebenen Fall nicht teilen kann.

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Ihr könnt die Miete mindern und einbalten (obacht, sind 2 unterschiedliche Dinge). Viele Vermieter legen danach Katapultstarts aufs Parkett, manche nehmen es ignorierend hin.

Zur Höhe findest du Urteile im Internet. Anwalt ohne Vesicherung wird teuer. Mit Mieterverein sprechen, die haben aber meistens eine Sperrfrist.

Langfristig über eine neue Bude nachdenken.

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ich würde zu dem Arzt gehen, im die Geschichte erzählen und chatverläufe zeigen und ausdrücklich weitere juristische Schritte vorbehalten.

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Der typische Kinderfasching und Rosenkrieg bei Trennungen. Und du scheinst einen maßgeblichen Beitrag dazu zu leisten.

Aber zu deiner Frage: die Partnerin des Kindsvater hat gar nichts zu entscheiden, aber du wirst nicht verhindern können dass sie Einfluss auf ihn hat.

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ist wohl nur die halbe Geschichte. Wenn da nix weiter wäre, wäre es das beste für deinen Chef, du würdest ungelernt bleiben, denn dann muß er dir nicht soviel zahlen. Ich vermute, daß es im Hintergrund irgendeine Veränderung gab. Entweder eine gesetzliche Verordnung oder seine Auftraggeber bestehen darauf.

Mein Rat: mach die Ausbildung. Unbedingt!!!

Die Zeiten werden sich ändern und dann hast du was in der Hand.

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Ist illegal

ist nicht legal. aber warum chattest du überhaupt mit fremden Leuten im Internet? Gibt es keinen netten Jungs an deiner Schule?

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Na, gratuliere zu deiner rekordverdächtigen Dämlichkeit.

Geh zur Polizei und erstatte Anzeige

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Nein, musste nicht.

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schiess sie in den Wind und gut is. da wächst schnell gras drüber.

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Die Hausverwaltung kann dies verfügen und der Nachbar kann dies auch von ihr einfordern. Und das zurecht. Du beklagst dich über die Atmosphäre in der Hausgemeinschaft, trägst aber selber zum Problem bei.

Du kannst allerdings vom Nachbarn ebenso verlangen, daß er ordentlich parkt. Euer Problem ist, daß sich jeder Extra Würscht rausnimmt, ohne Rücksicht auf die anderen.

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Bei der Krankenkasse gilt ein Freibetrag von etwa 7000,- / anno. Für Details, frage deine Krankenkasse.

In der Rechnung musst du nicht explizit auf die KUR hinweisen. Wenn keine MwSt ausgewiesen ist, wird auch keine erhoben. Für Details, frage dein Finanzamt. Aufpassen musst du, dass du nirgendwo anders diese Steuer ausweist. Denn damit würde die KUR automatisch aufgehoben und nachträglich eingefordert. Lass dir da nix von irgendwelchen Schlitzohren aufschreiben.

Allgemein würde ich dir von der Branche abraten. Als Schülerjob, mag es taugen, fürs Leben isses nix.

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keine Ahnung was ein amtlicher Betreuer eines Hauses sein soll, aber das hat nicht unbedingt was zu heissen.

  1. Vertrag aufsetzen, in dem Deine Großeltern dich zum Verwalter der Immobilie mit sämtlichen Vollmachten ernennen. Vorlagen dazu gibt es sicher im Internet.
  2. Mietvertrag mit dir als Mieter aufsetzen. Den sollten deine GE aber selber unterschreiben, so daß du als Verwalter nicht an dich selbst vermietest und irgendwer die später den Vorwurf machen könnte, du hättest die alten Leute mit einer symbolischen Miete über den Tisch gezogen.
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doch, du bist kleinlich ...

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auf deine konkrete Frage:

ja, können sie. Denn was du vor hast, geht klar über die ursprünglich vereinbarte Nutzung (Autos rauf und wieder runter) hinaus.

Die Frage ist auch, was da in der Garage installiert wurde. Wenn da einfache 16A anliegen, wirste eh nicht glücklich.

Vielleicht hättste dir da mal besser vorher Gedanken gemacht.

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