Hallo, ich wohne in einer Wohnung (100qm) und habe einen kleinen Hund nun möchte ich einen 2.Hund anschaffen einen Chihuahua.
Ich habe vorschriftsmäßig eine Erlaubnis mit Foto des Welpen usw. bei der Hausverwaltung erfragt die Kontaktdaten des Vermieters habe ich leider nicht. Unsere Hausverwaltung ist dafür bekannt extrem langsam und vergesslich zu sein.
Nun warte ich bereits seit einer Woche auf Nachricht von der HV, ich habe dann gefragt wann ich hier mit Rückmeldung rechnen kann und man hat mir genervt mitgeteilt, dass man noch eine weitere Woche warten will um dann nochmal beim Eigentümer nachzufragen . Nun ist der gewünschte Hund ein Zuchttier aus einem Wurf und die Züchterin hat natürlich auch Interesse zeitnah zu erfahren, ob ich den Hund nehme oder nicht. Und ich möchte jetzt auch keine Anzahlung leisten, wenn der Vermieter dann irgendwann mal Meldung gibt, dass er es verbietet.
Laut meinen Recherchen kann ich nach 2 Wochen eine Antwort einklagen und könnte bei Verbot auch einklagen, dass der Vermieter es erlaubt, da die Wohnung groß genug ist, keine übermässige Abnutzung der Mietsache zu erwarten ist und keine Gefahr für 3. besteht und ich auch sonst eine vorbildliche Hundehalterin bin und es nie Ärger gab.
Natürlich habe ich keine Lust hier zu klagen, aber wieso überhaupt diese ganze Prozedur hier in meinem speziellen Fall ? So wie ich das verstehe, kann er es doch eh nicht dauerhaft verbieten ? Aber mich rauskündigen wenn ich nicht vorher nachfrage oder trotz Verbots den Chihuahua anschaffe !?
Für die Juristen hier die Klausel aus meinem MV dazu:
§ 15 Tierhaltung
- Hunde, Katzen und sonstige größere Tiere dürfen vom Mieter nur mit vorheriger Einwilligung des Vermieters in den Mieträumen gehalten werden.
- Im Übrigen ist die Haltung von Tieren in den Mieträumen nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um in der Regel nicht störende Kleintiere wie z.B. Kaninchen, Hamster, Fische in kleinen Aquarien.
- Für Hunde gilt auf dem Grundstück sowie im Treppenhaus die Leinenpflicht.
- Der Vermieter ist berechtigt, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen oder im Einzelfall die Haltung in den Mieträumen auch vollständig zu untersagen, sofern von der gehaltenen Tierart und deren typischem Verhalten oder auch von dem einzelnen Tier wegen seiner individuellen charakterlichen Eigenschaften und/oder seinen Haltungsanforderungen eine Gefahr oder Belästigung für andere Bewohner oder die Substanz der Mieträume ausgeht.
- Das Füttern von Tieren, die nicht dem Mieter gehören, von der Wohnung aus und auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
- Hat jemand Tipps wie ich hier zügiger vorankomme oder Praxiserfahrungen ?
- Ist die Tierhaltungsklausel überhaupt wirksam ? Klingt total widersprüchlich für mich außerdem ist mein aktueller Hund nicht mal im MV erwähnt worden.
Danke an Alle ! :)