Unterhalt in Ausbildung?

3 Antworten

Natürlich, Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ist bei 2 Kindern anders als bei einem.

Und sofern dein Kind u18 ist ist Eigenverdienst hälftig auf den Unterhalt beider Eltern anzurechnen, ergo 1/4el des Eigenverdinstes ist beim Unterhalt des Vaters abzurechnen. Ü18 ist alles bis auf 60 € auf den Unterhalt beider Eltern anzurechnen.

Klar, er hat ja jetzt zwei Kinder.

Logisch stimmt das!

Oder soll das zweite Kind aufgrund eures gemeinsamen erfrieren und verhungern?