einspruch gegen die höhe des unterhalts
zur zeit läuft eine unterhaltsklage bei gericht, der vater hat sich einen rechtsanwalt genommen um gegen die höhe des unterhaltes einspruch zu erheben, ein zweites kind kommt im juli von seiner neuen frau indischer herkunft, sie kam letztes jahr september 2011 nach deutschland und hat keine arbeit, er muß also auch für sie sorgen, nun hat er angegeben beim jugendamt, das er jetzt weniger stunden arbeitet, und er daher den unterhalt von 334 euro nicht zahlen kann, nu ist die frage ob er jetzt gar nichts mehr für sein erstes kind zahlen braucht.
1 Antwort
na da wirst du doch auch einen anwalt nehmen und im nu ist das alles ausgekaspert ohne daß auch nur jemand hier irgendwelche ahnung von diesem thema hat denn woher soll man denn nun wissen was hier wirklich die einkommensverhältnisse des vaters sind oder nicht sind bzw. waren und nun sein werden und wo nun das neue kind mit in der rechnung auftaucht, es gilt das prinzip daß die kinder zuerst kommen dann erst die (neue oder alte) ehefrau, also wird im rahmen der leistungsfähigkeit des vaters bestimmt, was er zahlen kann, und das wird mit den ansprüchen der kinder verglichen. bis juli gilt allerdings das nur eine kind und danach wird der unterhalt beide kinder betreffen, bleibt etwas übrig wird auch noch unterhalt für die ex-ehefrau oder neue kindesmutter indischer herkunft zu berechnen sein.