Unterhalt beschluss?

2 Antworten

Bei Unterhaltsrückständen gilt die übliche Pfändungsfreigrenze nicht. Stattdessen wird vom Vollstreckungsgericht ein Betrag in Höhe Deines persönlichen Existenzminimums festgesetzt. Das ist angelehnt an den Bedarf gemäss Bürgergeld (Warmmiete plus Regelbedarf).

Marcin9966 
Fragesteller
 12.09.2023, 21:50

Ok danke für die Info es sind halt Rückstände

Da kann man nichts gegen machen oder?

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Enthält der Beschluss denn keine Begründung? Arbeitest du Vollzeit? In welchen Verhältnissen lebst du aktuell? Neue Beziehung, verheiratet? Wohnst du ggf. mietfrei? Dann kann der Selbstbehalt durchaus gekürzt werden…

Marcin9966 
Fragesteller
 12.09.2023, 20:53

Begründung steht da keine Ich arbeite vollzeit, keine Beziehung, also allein habe mein Kind alle 2 Wochen von Freitag abends bis Sonntag Abend und die Hälfte der Ferien zahle für die Miete 400 warm

Kind ist 13 Jahre

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Andri123  12.09.2023, 21:31

Ich tippe auf Unterhaltsrückstand.

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