Unterhalt beschluss?
Hallo ich verdiene 1450 netto
Heute kam ein Beschluss Schreiben von Gericht das ich nur 1175 selbst behalt haben darf der Rest wird gefändet
Ist das so richtig?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Danke schon mal
P. S an wenn kann ich mich noch wenden wegen der Sache?
2 Antworten
Bei Unterhaltsrückständen gilt die übliche Pfändungsfreigrenze nicht. Stattdessen wird vom Vollstreckungsgericht ein Betrag in Höhe Deines persönlichen Existenzminimums festgesetzt. Das ist angelehnt an den Bedarf gemäss Bürgergeld (Warmmiete plus Regelbedarf).
Enthält der Beschluss denn keine Begründung? Arbeitest du Vollzeit? In welchen Verhältnissen lebst du aktuell? Neue Beziehung, verheiratet? Wohnst du ggf. mietfrei? Dann kann der Selbstbehalt durchaus gekürzt werden…
Begründung steht da keine Ich arbeite vollzeit, keine Beziehung, also allein habe mein Kind alle 2 Wochen von Freitag abends bis Sonntag Abend und die Hälfte der Ferien zahle für die Miete 400 warm
Kind ist 13 Jahre
Ok danke für die Info es sind halt Rückstände
Da kann man nichts gegen machen oder?