Kann ich nach meinem Belieben nur einen Teil einer Forderung einklagen?
Habe eine Geldforderung von rund 10000 Euro. Die ist aber wohl kritisch, will heißen, dass ich sie möglicherweise vor Gericht nicht durchsetzen kann, was wohl auch die Gegenseite weiß. Mein Anwalt riet zunächst davon ab, will aber die Erfolgsaussichten nicht ganz ausschließen. Doch will er die Klage nun durchziehen. Ich habe aber jetzt arge Bedenken. Ich meine, ich hätte das Geld, selbst wenn ich verlöre. Aber da sind doch mehrere 1000 Euro auf dem Spiel. Jetzt kam mir aber eine Idee, wie ich die ganze Sache kostengünstiger gestalten könnte. Ich klage einfach nur 1000 Euro ein. Nur kann ich diesen Teilbetrag einfach einklagen, was aber zur Folge hätte, dass ich ein viel geringeres Kostenrisiko tragen würde? Denn Rest würde ich einklagen, wenn ich vor Gericht Recht bekäme. Geht das überhaupt?
2 Antworten

Es geht, wird häufig, eben aus den Kostengrüden auch gemacht.
Beim Folgeprozess stützt man sich auf das erste Urteil, wenn der Folgeprozeß überhaupt stattfindet.

Das sehe ich auch so wie wfwbinder und albwolf. Das geht und heißt Teilklage, wie ich informiert bin. Problematisch wäre nur, dass der 2. nicht eingeklagte Teil verjähren könnte, wenn der 1. Prozess zu lange dauert. Aber das müsstest du selber abschätzen und mit deinem Anwalt abklären.