Umzug: wann ummelden in steuerlicher Hinsicht?

3 Antworten

Die Kosten für die Herrichtung des Objekts in S-H sind nur im Rahmen der Handwerkerleistungen absetzbar, § 35 (3) EStG - diese sollten also auf die Jahre 23 und 24 strategisch verteilt werden.

Die Kosten für die Herrichtung des Objekts im Rheinland sind voll absetzbar, ggf. verteilt auf bis zu 5 Jahre, § 82b EStDV.

Auf das Datum der Ummeldung kommt es nicht an, sondern auf die Vermietungsabsicht.

Anzumelden hat man sich gem. Meldegesetz dort, wo der Lebensmittelpunkt besteht!

Also bis zum Umzug noch im Rheinland!

Deshalb stellt sich die Frage doch überhaupt nicht!!!

LG aus S-H von der Ostsee! 😎

Dropsical 
Fragesteller
 02.09.2023, 18:38

Na ja, in der Umbau- und Renovierungszeit ist der Lebensmittelpunkt schon in S-H. Wir werden uns wohl weniger in NRW aufhalten.

Danke für den Hinweis!

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Was soll denn die Meldeanschrift steuerlich ändern? Außer das zuständige Finanzamt.

Einfach mit Umzug, wie es das Melderecht vorsieht.

Dropsical 
Fragesteller
 01.09.2023, 18:50

Für mich ist die Frageoffen, ob Kosten noch absetzbar sind, je nach Wohnort.

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Tiiii  01.09.2023, 19:09
@Dropsical

Natürlich. Aber steuerlich gilt der tatsächliche Wohnort und die tatsächlichen tägliche Arbeitsstrecke. Die Meldeadresse ist erstmal zweitrangig.

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Dropsical 
Fragesteller
 01.09.2023, 20:36
@Tiiii

Wir sind beide nicht mehr im Job, von daher gibt es keinen Weg zur Arbeit.

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Tiiii  02.09.2023, 07:49
@Dropsical

Für welches Einkommen möchtest du dann Kosten absetzen?

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Dropsical 
Fragesteller
 02.09.2023, 20:44
@Tiiii

Zunächst bis Ende Mietverhältnis S-H dessen Mieteinnahmen, dann für die Einnahmen aus unserem bisherigen NRW Haus, das dann ab ca. Mitte '24 Mieteinnahmen bringt.

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Tiiii  03.09.2023, 09:50
@Dropsical

Auch da ist die Ummeldung in meinen Augen irrelevant. Du wirst die auf die Mieter entfallenden Ausgaben wie immer absetzen können.

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