Mietausfall Neubau?
Bei unserem Neubau, den wir im Mai erworben haben, fehlt noch ein Mieter für die Einliegerwohnung. Zudem muss ich hier noch Restarbeiten vornehmen.
Ab wann kann ich Mietausfall in der Lohnsteuererklärung geltend machen? Ab dem Zeitpunkt des Kaufs? Oder ab dem Zeitpunkt wenn alles in der Wohnung erledigt ist, also Fliesen, Teppiche, Lampen etc.?
Oder kann man Mietausfall ggf. erst absetzen, wenn schon einmal vermietet war?
Vielen Dank.
2 Antworten
Mietausfall kann nicht abgesetzt werden. Das wäre ja eine negative Miete.
Du hast ja keine entsprechenden Kosten, sondern nur weniger Einnahmen.
Außerdem gibt es keine Lohnsteuererklärung, sondern du meinst die Einkommensteuererklärung.
Was fehlt denn noch genau für die Fertigstellung und Bezugsfertigkeit der Einliegerwohnung? Dieser Punkt ist wichtig, um einkommensteuerlich von Fertigstellung zu reden und den Zeitpunkt für den Abschreibungsbeginn festzulegen. Lies bitte mal hier insb. "Fertigstellung":
http://www.steuerlinks.de/richtlinie/esth-2010/hin7.4.html
Fehlende Fliesen im Bad sind voraussichtlich ein Hinderungsgrund für die Bezugsfertigkeit; ein fehlender Fliesenspiegel in der Küche er nicht. Wohnungen kann man auch ohne Teppiche und Lampen vermieten. Was fehlt noch (bitte genauere Angaben)?
Da Du die Anlage V für die Steuererklärung 2017 und letztere erst im Jahr 2018 aufstellen wirst, hat die Zusammenstellung des Zahlenwerkes noch etwas Zeit;-)
Allerdings kannst Du Mietausfall in der Anlage V nicht ansetzen, sondern allenfalls Null bei den Mieteinnahmen in Zeile 9. Die anteiligen Werbungskosten auf der 2. Seite kannst Du natürlich ab Bezugsfertigkeit geltend machen, wenn die Vermietungsabsicht und Gewinnerzielung nachgewiesen werden kann.
Was verstehst Du unter "Lohnsteuererklärung"? Die Anlage V hat mit der Lohnsteuer nichts zu tun!
Deine letzte Frage ist hiermit auch beantwortet.