Dienstvertrag Umsatzsteuer?
Hey Leute,
ich habe mit einer anderen Firma einen Dienstvertrag und bin mir bei einer Sache nicht ganz sicher, im Vertrag steht:
"Sämtliche genannte Beträge sind Nettobeträge. Die Umsatzsteuer wird auf die in Rechnung gestellten Dienstleistungen nicht erhoben."
und
"Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeträge selbständig ab sowie ist alleine für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden."
Meine Frage lautet jetzt, angenommen wir haben einen Stundensatz von 80 €, enthält dieser bereits die Umsatzsteuer von 19 % oder soll ich dies in der Rechnung drauf rechnen? (der Vertrag ist innerhalb Deutschland, keine Kleingewerbe -Regelung).
Danke für eure Antworten!
Welche Art von Leistung wird erbracht?
Sitzt der Auftraggeber im Inland, oder im Eu-Ausland, oder in einem Drittland?
Es muss ja ermittelt werden, ob Umsatzsteuer fällig wird.
Innland. Dienstleistung.
Ich wollte natürlich die Art der Dienstleistung wissen. Eventuell ist die ja umsatzsteuerfrei.
Software Entwicklung.
2 Antworten
Da es sich bei der Umsatzsteuer ja um eine Steuer handelt, würde ich diese durchaus unter "sämtliche Steuern" aus dem zweiten Satz subsumieren.
Und auch, wenn der erste Absatz etwas merkwürdig formuliert ist ( ohne Umsatzsteuer gibt es keine Nettobeträge), wird ja insgesamt deutlich, dass der Auftraggeber keinen Cent mehr als die 80,-€ bezahlen will.
Ok, also sind die 80€ die 119% , so hab ich es auch verstanden
ich habe mit einer anderen Firma einen Dienstvertrag und bin mir bei einer Sache nicht ganz sicher, im Vertrag steht:
Auf jeden Fall bin ich schon mal beruhigt, dass es weitere Auftraggeber gibt und somit keine Scheinselbständigkeit vorliegt.
" Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls Versicherungsbeträge selbständig ab sowie ist alleine für das Einhalten der jeweils geltenden genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden."
Diese Formulierungen findet man sehr häufig in Verträgen von Subunternehmern in diversen Branchen.
In den Vertrag gehört die Formulierung:
Der Preis versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer
Aus meiner Sicht müssen die 19 % aus dem Honorar gezahlt werden. Wenn sie ordnungsgemäß ausgewiesen werden (67,23 + 19 % =12,77 = 80,-)bereichert sich der Auftraggeber noch daran und kauft die Leistung für 67,23 Euro ein, die 80,- Euro wert ist.
Ich würde das nach verhandeln, denn der Auftraggeber ist ja bestimmt Unternehmer und damit vorsteuerabzugsberechtigt.