Umsatzsteuer mit Kleinunternehmerregelung als Musiker im Ausland?

1 Antwort

Ich habe es immer so verstanden, dass ich dadurch von der Umsatzsteuer befreit bin.

Du bist nicht befreit, die Umsatzsteuer wird bei Dir nicht erhoben, das ist ein Unterschied, auch wenn Du es nicht so empfindest.

Jedoch teilte mir das Finanzamt mit, dass wenn ich im Ausland spiele eine Umsatzsteuer berechnen muss und dadurch auch zur Erklärung verpflichtet bin.

Haben die Dir dies genau so geschrieben? Das würde mich wundern.

Leider schreibst Du nur, dass Du Musiker bist. Musiker ist der Oboist der Berliner Philharmoniker ebenso wie der Straßenmusikant, der in der Fußgängerzone spielt, oder ein Sutdiomusiker, der von Engagement zu Engagement reist.

Wer ist denn Dein Auftraggeber wenn Du imAusland spielst? Spielst Du auf einem Kindergeburtstag bei Privatleuten, oder tritst Du als Solist in einem Jazzkeller auf?

Das ist hier entscheidend. Wenn Du als Auftraggeber einen Unternehmer hast (ein Studio, eine Plattenfirma, einen Orchetersleiter), der Dir seine USt-ID gibt, dann ist die Leistung USt-frei, aber Du nimmst sie in Deine ZM (zusammenfassende Mitteilung auf, denn wenn Du in Frankreich für ein französisches Unternehmen tätig bist, ist Leistungsort Frankreich. Damit ist es eine innergemeinschaftliche Leistung.

Ob Du in Frankreich USt-Abführen musst, richtiet sich nach dem dortigen Recht, aber es wäre Reverse Charge (also der Auftraggeber führt ab).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Thaloner 
Fragesteller
 09.10.2023, 14:32

Hallo, danke erstmal für die Antwort! Ich spiele solo Konzerte im Ausland und stelle Rechnung an die VeranstalterInnen. Ich bin in Besitz einer USt-Id. Habe zuvor immer § 19 UStG, dass keine Umsatzsteuer erhoben wird, auf der Rechnung aufgeführt und nie Probleme oder Rückmeldung dazu bekommen. Deshalb frage ich mich nun, ob ich zuvor falsch gehandelt habe, obwohl es doch nie Probleme gab? Oder müsste ich die Rechnungen alle nochmal zurückziehen und Umsatzsteuer erheben? Vielen Dank!

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wfwbinder  09.10.2023, 15:27
@Thaloner

Abgesehen davon, dass es ein Fehler war nicht auf Regelbesteuerung zu optieren, ist alles in Ordnung.

Die Rechnungen an deutsche Auftraggeber berechnest Du weiterhin mit dem Vermerk "keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG" Rechnungen in andere EU-Länder ohne Umsatzsteuer und schreibst die USt-ID des Auftraggebers dazu.

Wenn Du aber in der Zukunft kein Geld mehr zum Fenster rauswerfen willst, dann obptierst Du ab 01. 01. 2024 zur Regelbesteuerung.

Deine Auftraggeber Inland können die berechnete Umsatzsteuer als Vorsteeur abziehen. Die zahlen Dir die 7 % gerne zusätzlich. Die ausländischen zahlen weiterhin keine (siehe oben).

Dafür hast Du aber aus Deinen Kosten in Zukunft Vorsteuerabzug. Egal ob Zubehör, oder Reparaturen für Dein Instrument, aus Reisekosten und Hotelaufenthalten, oder bei der Anschaffung eines neuen Instruments. Überall ist Vorsteur enthalten. Es ist einfach Bargeld für Dich.

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