Umsatzsteuer bei freiberuflicher Tätigkeit für eine amerikanische Firma (2)

Support

Lieber Meister,

es ist völlig ausreichend deine Frage einmal zu stellen. Sollten die Antworten deine Frage nicht ausreichend beantworten, so kannst du "Noch eine Antwort bitte" anklicken und weitere Antworten anfordern.

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam

1 Antwort

Eine § 5 c gibt es in meinem Umsatzsteuergesetz nicht. Ich weiss nciht, wo Du den Gefunden hast. Und in § 5 geht es um die Einfuhr und nciht um sonstige Leistungen.

Wie schon zu Deiner ersten Frage ausgeführt ist der Ort Deiner Leistung dort wo Dein Kunde seinen Sitz hat.

Somit ist der Umsatz nicht steuerbar, oder anders ausgedrückt. Du berechnest keine Umsatzsteuer.

Vorteil dabei, Du hast trotzdem Vorsteuerabzug, denn es sind keine Ausschlussumsätze.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986