Umfüllen und Weiterverkauf von kleineren Mengen

2 Antworten

Bei Zucker dürfte das ein relativ kleines Problem sein, weil Zukcer ein substituierbares gut ist (die Marken sind kaum auseinander zu halten).

Schwieriger ist es da schon die Vorschriften einzuhalten, die bei der Abfüllung von Lebensmitteln bestehen.

Wäre das etwas anders, sagen wir Waschmittel Persl und Du verkaufst es als "lamil" würdest Du trotzdem die Patentrechte von Henkel verletzen.

Marken und Patentrechte beachten . Südzucker will sicher auch Südzucker bleiben .Vielleicht kannst du mit der Verpackung legal punkten. Ansonsten ist Produktpiraterie strafbar.Bei der Sache , die du vielleicht vor hast , mit einem Spezialisten (Anwalt ?) reden . Ansonsten viel Glück bei deiner Geschäftsidee . Gruß Z... .