ist es verboten mit absperrbändern sachen abzusperren?

2 Antworten

keine ahnung wie ich jetzt darauf gekommen bin aber: ist es verboten mit nem absperrband random sachen abzusperren?

Auf deinem eigenen Grundstück kannst du weitgehend absperren, was du willst, solange dadurch keine berechtigten Interessen Dritter beeinträchtigt werden.

Auf fremden Grundstücken dürfte das in den Bereich verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) gehen.

Je nachdem, was du absperrst und welche Folgen das hat, kann aber auch durchaus das Strafrecht berührt sein. Zumindest aber trägst du die Kosten für die Beseitigung. Sprich da kommt eine teure Spezialfirma und entfernt fachmännische das Flatterband, nachdem dieses vorher gründlich auf etwaige Gefahren untersucht wurde.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

auf deinem grundstück und an deinem eigentum darfst du das. im öffentlichen raum oder an fremden eigentum nicht.

random sachen absperren ist verboten. die betroffenen gesetze sind stellenweise ländergesetze, daher könne einzelne bezeichnungen abweichen.

gg, bgb, stvg, strwg, lfog, gesetze mit weiteren bestimmungen zur regelung der öffenlichen sicherheit und ordnung, ordnungsbehördliche verordnungen, kommunale satzungen im bereich der gefahrenabwehr, (...) die liste kann man noch beliebig verlängern, je nachdem, was deine random sachen sind.

übrigens kann je nach einzelfall auch sachbeschädigung im raum stehen, das wäre dann eine straftat (stgb).

absperrband mit der aufschrift polizei, feuerwehr oder ähnliches darfst du nicht benutzen, denn das wäre amtsanmaßung und ist in jedem fall eine straftat.