Überstunden auf rente angerechnet?

3 Antworten

Auch der Lohn für Überstunden ist m.W. ganz normal sozialversicherungspflichtig, also werden auch dafür RV-Beiträge sowohl von Dir als auch vom Arbeitgeber abgeführt.

Das solltest Du aber auch auf den Lohnabrechnungen sehen.

Auch im Falle von Arbeitslosigkeit würde das AlG-I nach den tatsächlich gezahlten Löhnen der letzten 12 Monate berechnet werden. (Für Krankengeld weiß ich es nicht.)

Mir fällt jetzt spontan nur wenig ein. Ich bin mir aber sicher, dass jede Gewerkschaft gegen solche Regelungen Einwände hätte...

Das ganze ist natürlich einseitig (Deine Überstunden können jederzeit wegfallen) und Du hast vermutlich einen Urlaubsanspruch und Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit. Das weiss ich aber nicht, und ggf. wäre das über Zuschläge beim Überstundenlohn auszugleichen. Da müßtest Du evtl. verhandeln. Oder den Arbeitsvertrag ändern lassen oder Gewerkschaftsmitglied werden, um von der Arbeitnehmervertretung/ -Beratung zu profitieren.

Hier noch ein interessantes Urteil https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.business-wissen.de/artikel/teilzeit-vorsicht-bei-ueberstunden-und-mehrarbeit/&ved=2ahUKEwjL84Gh7ZTkAhU9UhUIHe7MA6YQFjAKegQIBRAB&usg=AOvVaw2SbSC-bBWkMxfb7Fc4MAdr

Die Beitragsbemessungsgrenze (West) liegt bei 6700,-- €/Monat. Bis zu diesem Betrag müssen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden.

Zu weiteren Beitragsbemessungsgrenzen:

https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/beitragsbemessungsgrenze_240_421702.html

Es ist dabei völlig gleichgültig, ob der Arbeitnehmer diesen Betrag für Überstunden gezahlt bekommt.

Und wenn Du schon vom Lohn der Schufterei schreibst:

Es hat sich mal jemand die Mühe gemacht auszurechnen, wie hoch die höchstmögliche Sozialrente sein könnte. Wer über 45 Jahre Arbeitsleben jeweils Rentenbeiträge in höchstmöglicher Höhe gezahlt hat, bekäme eine Rente von 3063,00 €/Monat. Nicht gerade lohnend.

Die Rentenhöhe hängt nicht von den geleisteten Arbeitsstunden ab, sondern von den gezahlten Beiträgen. Das heißt, wenn dein AG für die Überstunden Beiträge zahlt, werden diese bei der Rente angerechnet.