Kann mein Arbeitgeber einfach sagen, dass wir sechs Tage die Woche arbeiten müssen, während die anderen Kollegen in Kurzarbeit sind?

1 Antwort

Wenn der Arbeitgeber wieder Arbeit anbietet, hast du die auch auszuführen. KuG ist Leistung vom Staat und keine Freizeit. Wenn du dann wieder in KuG gehst, bleiben dir die 80 % ja erhalten. Und für die Minusstunden bist du bereits bezahlt worden. Ich verstehe dein "Problem" nicht.

das ist mir klar, darum ging es auch überhaupt nicht, sondern darum, dass wir aufeinmal sechs tage die Woche arbeiten müssen und das schon seit Wochen und es wird auch noch wochenlang so weitergehen.. und ich habe keine minusstunden, sondern plusstunden, für die ich noch nicht bezahlt wurde, was aber auch nur eine nebenrolle spielt. Ich bin niemand der nicht arbeiten will, und sich über das Kurarbeitergeld und viel freizeit freut..ich will nur nicht unfair behandelt werden.

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@frustie

Du bekommst doch dann den vollen Tag bezahlt, arbeitest aber nur 3,5 Stunden. Also macht dein Arbeitgeber alles richtig. Er kann den Abbau der Stunden jederzeit einfordern. Und dass du dann nur "etwas mehr" als das KuG bekommst, ist doch völlig normal. Das KuG darf man nur dann beziehen, wenn man nicht arbeiten kann. Da der Arbeitgeber dich aber wieder zur Arbeit anfordert, ist auch dein Recht auf KuG hinfällig. Und wenn du nur 3,5 Stunden arbeitest pro Tag, ist auch die 6-Tagewoche absolut legitim, denn du arbeitest ja nicht mehr als 42 Stunden.

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