Übernimmt die Haftpflichtversicherung die Reparatur?

3 Antworten

Einige relevanten Infos fehlen:

  • Alter des Sohnes
  • ist er noch in Ausbildung und in deiner Haftpflicht mitversichert
  • Vorsatz- oder nicht

Selbst wenn dein Sohn nicht bei dir lebt jedoch in deinem Vertrag versichert ist (z.B. als Azubi / Student), gibt es keinen geschädigten Dritten, das wäre vertraglich gesehen dann ein Eigenschaden, dafür besteht keine Deckung.

Ist der Sohn jünger als 7 ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen.

Geschah die Schädigung aus Vorsatz, liegt auch kein Versicherungsfall vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Wenn er eine hat, dann muss er angeben, er hat es einfach genommen! Du hast es Ihm nicht gegeben oder geliehen. Einfach genommen! Dann bezahlt die Haftpflicht so etwas.

Kevin1905  03.07.2023, 16:30

Schäden an geliehenen Sachen sind mittlerweile auch beinahe standardmäßig mitversichert.

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correcta  03.07.2023, 18:17
@Kevin1905

Sicher ist sicher. Mein Chef hat vorher bei einer Versicherung gearbeitet und empfiehlt es immer zur Sicherheit :D

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dein Sohn soll es seiner Privathaftpflicht melden, ob sie den Schaden begleichen werden sie dann entscheiden.