Hat meine Frau ein Recht auf die Hälfte des Hauses?

1 Antwort

Da sind ja nun einige Widersprüche:

Das "Wir" haben das Haus gekauft verträgt sich absolut nicht mit dem "im Grundbuch stehe nur ich drin".

Bei "wir" muß die Ehefrau Miteigentümerin sein. Da ist alles ganz einfach.

Nur beim Alleineigentum stellt sich die Frage des Zugewinnausgleichs. Schenkungen vonseiten der Mutter bleiben schon einmal außen vor. Die zählen zum Anfangsvermögen.

Im übrigen vergleicht man dann Anfangs- und Schlußvermögen der Ehegatten und wer mehr hat muß die Hälfte davon an den Ehegatten auszahlen.

Dein Anwalt rechnet Dir aus, was dabei rumkommt.

DH. So ist es.

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Das „Wir“ war nur, weil wir vor der Hochzeit schon Jahre zusammen waren.Über eine Schenkung an die Kinder mit eingeräumten Wohnrecht, ist es auch nicht möglich den Zugewinnausgleich zu umgehen oder in dem Fall niedrig zu halten.

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