Teilzeitstelle trotz Minijob?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Einen 2. Minijob annehmen kannst Du im Prinzip durchaus. Allerdings beutet das dann, dass beide ! Jobs für Dich sozialversicherung- und lohnsteuerpflichtig werden.

Einer der Jobs würde über LStKl I abgerechnet wrden ( was eine Steuerbelastung von 0 ergeben würde ) der zweite Job wäre dann mit der erst einmal für Dich ungünstigen Steuerklasse VI abzurechnen - wobei diese Lohnsteuer ( bei nur rund 520 Euro Einkommen aus dem Zweitjob ) bei der nachfolgenden ( verpflichtenden ) Einkommensteuererklärung nahezu (?) vollständig erstattungsfähig wäre.

Etwas günstiger wäre dann neben einem Minijob ein Midijob - Einkommen ab 520,01 Euro aufwärts, wobei dann nur für dieses Einkommen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern ( bei LStKl I unter 1200 Euro = 0 ) zu entrichten wären.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/04_Mini-Midi-und-Nebenjobs/mini-midi-und-nebenjobs_node.html

minijobs_midijobs_bausteine_fuer_die_rente.pdf

Moneten321 
Fragesteller
 19.04.2023, 22:25

Gilt das Mit der Grenze bis 1200 Euro. Für Den Mini und Midijob zusammengerechnet . Oder heißt das der minijob ist unabhängig und weiterhin steuerfrei, und der midijob bis 1200€ auch?

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wilees  19.04.2023, 22:56
@Moneten321
der minijob ist unabhängig und weiterhin steuerfrei, und der midijob bis 1200€ auch?

Richtig.

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Moneten321 
Fragesteller
 20.04.2023, 15:36
@wilees

Muss ich meinen Minijob Arbeitgeber da informieren/um Erlaubnis fragen? Ändert sich für meinen Minijob Arbeitgeber da etwas wenn ich noch einen midijob annehme ?

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wilees  20.04.2023, 15:57
@Moneten321

Für den Arbeitgeber Deines Minijobs ist es irrelevant, wenn Du noch einen Teilzeitjob mit einem Einkommen oberhalb von 520 Euro annimmst.

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wilees  20.04.2023, 15:57

Besten Dank für's Sternchen.

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Ja, neben einem Minijob, kannst Du einen Midijob haben (über 520,- Euro), obwohl es dann eher ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist.

Natürlich müssen beide Arbeitgeber informiert sein. Genehmigung brauchst Du nur, wenn die in der gleichen Branche direkte Konkurrenten sind (Wenn Du bei Lidl arbeitest, kann Dich ALDI ablehnen).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Moneten321 
Fragesteller
 19.04.2023, 15:49

Werden die Löhne dann zusammengerechnet und so versteuert? Oder wie funktioniert das?

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Eifelia  19.04.2023, 16:02
@Moneten321

Für den Minijob - wenn es ein 'echter' Minijob ist - zahlt der AG 2 % pauschale Lohnsteuer, den müsstest Du in einer Steuererklärung nicht angeben.

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Moneten321 
Fragesteller
 19.04.2023, 16:44
@Eifelia

Muss ich eine Steuererklärung machen wenn ich eine teilzeit stelle annehme?

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Moneten321 
Fragesteller
 19.04.2023, 16:46

Also kann ich problemlos einen teilzeit Job annehmen und Versteuerung funktioniert dann automatisch?

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wfwbinder  19.04.2023, 17:04
@Moneten321

Eine Teilzeitstelle wird kaum mehr als 1.200,- brutto erbringen. Erst bei ca. diesem Betrag beginnt der Lohnsteuerabzug.

Der Minijob wird pauschal durch den Arbeitgeber versteuer, wie @Eifelia schon schrieb, und ist damit erledigt.

Ebenso ist es mit den Sozialabgaben. Die werden beim Midijob abgezogen, sogar auch nur in ermäßigter Höhe. Bei Minijob zahlt alles der Arbeitgeber.

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