Teilzeitjob und selbständige Arbeit wie regel ich den Steuer?

2 Antworten

Du musst - wie bisher - den Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit per EÜR ermitteln und in die Anlage G zur Steuererklärung eintragen. Außerdem gibst Du eine Anlage N ab. Bei der Veranlagung werden beide Einkunftsarten zusammengerechnet, das zu versteuernde Einkommen ermittelt und der Besteuerung unterworfen. Je nachdem, wie hoch die Nachzahlung ausfällt, wirst Du zukünftig zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Einkommensteuer-Vorauszahlungen leisten müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Minis2525 
Fragesteller
 15.07.2022, 19:07

Danke für die schnelle Antwort! Kannst du mir nochmal erklären was G und N bedeutet?

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Eifelia  15.07.2022, 20:47
@Minis2525

G=Gewerbebetrieb

(Könnte auch Anlage S für selbständige Tätigkeit sein)

N=nichtselbständige Tätigkeit

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Als selbständige Aufsichtsperson in einem Museum?

Sieht eher nach einer Scheinselbständigkeit aus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung