Teilzeitarbeit und kleingewerbe?

1 Antwort

Ja, das Finanzamt. Der Arbeitgeber fragt die Steuerklasse aus der ElStaM-Datei ab und muss danach abrechnen, dort muss der Fehler liegen.

Oder: Du hast dem AG Deine Steuer-ID-Nummer nicht mitgeteilt, dann kann er die Abfrage nicht machen und muss nach StKl VI abrechnen, dann hätte er aber die ersten beiden Monate was falsch gemacht - also auch in der Abteilung fragen, die die Löhne abrechnet.