Den Begriff "berichtigte Steuererklärung" gibt es nicht.
In Deinem Fall genügt ein Schreiben für alle Steuerarten, mit dem Du die richtigen Werte mitteilst.
Den Begriff "berichtigte Steuererklärung" gibt es nicht.
In Deinem Fall genügt ein Schreiben für alle Steuerarten, mit dem Du die richtigen Werte mitteilst.
Deine Kosten setzt Du in dem Jahr an, in dem Du sie bezahlt hast.
Ja, das Finanzamt darf alles pfänden. Du kannst aber schon noch etwas unternehmen. Und das geht sehr wohl auch o h n e Steuerberater. Du hast von einem Vorschlag an das Finanzamt gesprochen. Wann war das? War das schriftlich oder mündlich ?