Den Begriff "berichtigte Steuererklärung" gibt es nicht.

In Deinem Fall genügt ein Schreiben für alle Steuerarten, mit dem Du die richtigen Werte mitteilst.

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Deine Kosten setzt Du in dem Jahr an, in dem Du sie bezahlt hast.

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Ja, das Finanzamt darf alles pfänden. Du kannst aber schon noch etwas unternehmen. Und das geht sehr wohl auch o h n e Steuerberater. Du hast von einem Vorschlag an das Finanzamt gesprochen. Wann war das? War das schriftlich oder mündlich ?

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