Straftat Fahrerflucht?

4 Antworten

Nur einen Zettel anbringen reicht nicht - sollte eigentlich bekannt sein. Der richtige Weg wäre gewesen, die Polizei zu informieren.

Entweder äußerst du dich selbst (bitte vollständig und wahrheitsgemäß, aber ohne dabei gleich deine ganze Lebensgeschichte darzulegen). Oder du beauftragst einen Anwalt.

Wer ist denn Halter deines Fahrzeugs? Du oder dein AG? Derjenige muss unverzüglich die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung über den Schaden informieren. Verspätete Meldungen mögen die nicht (Unfallflucht übrigens auch nicht).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja, lediglich einen Zettel ausfüllen und dann wegfahren ist eine Unfallflucht/Fahrerflucht.

Das Du um 05:00 Uhr nicht klingeln wolltest, OK!

Aber Du hättest mind. bei der Polizei anrufen müssen, die über den Vorfall informieren!

Dann wäre alles OK!

Es geht nunmehr um Deinen Führerschein, gehe zum Anwalt!

Nicht äußern. Anwalt für Verkehrsrecht mit Akteneinsicht beauftragen. Die Fahrerflucht hast du begangen, einen Zettel schreiben reicht nicht aus. Das hast du sicherlich in der Fahrschule gelernt. Der Anwalt kann zwar auch nicht zaubern, aber ohne wird es richtig unangenehm.

entweder du gehst zur Polizei und machst deine Aussage, oder du sagst der Polizei das du nicht kommst weil du dich von einem Anwalt vertreten läßt.

Alex1999750 
Fragesteller
 02.09.2023, 21:38

Habe nur einen Äuserungsbogen bekommen

ohne einen Termin

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Schubert610  02.09.2023, 21:54
@Alex1999750

wenn du dir einen Anwalt nimmst, dann füllst du nichts aus, sondern sagst der Polizei das dich ein Anwalt vertritt, nimmst du keinen Anwalt dann füll den Bogen aus.

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