Straftat Fahrerflucht?
Guten Abend,
ich verteile schon ziemlich lange in einem Dorf Zeitungen an einem Samstag, In einer Sackgasse habe ich zwei Kunden die ich beliefern muss . Beim Rückwärts rausfahren habe ich leider ein Auto mitgenommen. Normalerweise steht da nie ein Auto da es Dunkel war habe ixh es auch leider nicht gesehen es stand auch direkt an einer kreuzung . Da es um 5 uhr morgens war wollte ich nicht Klingel deswegen habe ich ein Zettel mit meiner Nummer hinterlassen und bin dann weggefahren ,weil ich zu meiner Arbeit musste .Da wir manchmal bei uns Samstags freiwillig arbeiten ,
(wenige Leute ) konnte ich die Halle nur aufsperren weil es wartete schon ein Arbeitskollge drausen auf mich und bin dann arbeiten gegangen und habe gewartet bis die Person mit dem geschäftigen Auto anruft
wo sie anruft bin ich natürlich direkt drangegangen und bin zu ihr gefahren sie hatte da auch schon die Polzei angerufen und ich war sogar vor der Polizei da
jetzt heist es aber natürlich Fahrerflucht.
ich habe auch jetzt schon einen Brief von der Polizei bekommen das ich mich äußern soll
wie gehe ich weiter kann mir jemand helfen?
4 Antworten
Nur einen Zettel anbringen reicht nicht - sollte eigentlich bekannt sein. Der richtige Weg wäre gewesen, die Polizei zu informieren.
Entweder äußerst du dich selbst (bitte vollständig und wahrheitsgemäß, aber ohne dabei gleich deine ganze Lebensgeschichte darzulegen). Oder du beauftragst einen Anwalt.
Wer ist denn Halter deines Fahrzeugs? Du oder dein AG? Derjenige muss unverzüglich die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung über den Schaden informieren. Verspätete Meldungen mögen die nicht (Unfallflucht übrigens auch nicht).
Ja, lediglich einen Zettel ausfüllen und dann wegfahren ist eine Unfallflucht/Fahrerflucht.
Das Du um 05:00 Uhr nicht klingeln wolltest, OK!
Aber Du hättest mind. bei der Polizei anrufen müssen, die über den Vorfall informieren!
Dann wäre alles OK!
Es geht nunmehr um Deinen Führerschein, gehe zum Anwalt!
Nicht äußern. Anwalt für Verkehrsrecht mit Akteneinsicht beauftragen. Die Fahrerflucht hast du begangen, einen Zettel schreiben reicht nicht aus. Das hast du sicherlich in der Fahrschule gelernt. Der Anwalt kann zwar auch nicht zaubern, aber ohne wird es richtig unangenehm.
entweder du gehst zur Polizei und machst deine Aussage, oder du sagst der Polizei das du nicht kommst weil du dich von einem Anwalt vertreten läßt.
wenn du dir einen Anwalt nimmst, dann füllst du nichts aus, sondern sagst der Polizei das dich ein Anwalt vertritt, nimmst du keinen Anwalt dann füll den Bogen aus.
Habe nur einen Äuserungsbogen bekommen
ohne einen Termin