Es wird über eine Straftat erzählt. Ist das strafbar?

4 Antworten

Es ist weder Verleumdung:

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

noch üble Nachrede:

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Allerdings nur, wenn nichts dazu gedichtet wird.

Das Problem bei Dir ist, dass Du alles selbst in Gang gebracht hast. Du hast die Tat zugegeben udn Du hast selbst gekündigt, wenn ich den Sachverhalt richtig lese.

Du kannst nur hoffen, dass sich die Sache tot läuft.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Üble Nachrede gibt es nur dann, wenn Lügen verbreitet werden. Wenn die Leute über dich erzählen, dass du geklaut hast, ist es doch die Wahrheit. Und das darf man immer erzählen. Deine Beichte fällt dir jetzt auf die Füße.

Solange diese Menschen nichts unwahres über dich sagen, dürfte kein Straftatbestand erfüllt sein.

Bei Sorge um deinen Status bei der Ausbildungsstelle, kannst du sagen, dass es nie ein Verfahren hierzu gegeben hat und du gerne ein Führungszeugnis vorlegen kannst. Das würde ich in dem Fall auch unaufgefordert nachreichen.