Steuerklasse/Scheidung - Auswirkungen?

3 Antworten

Soweit das Trennungsjahr bereits 2022 begonnen hat - wovon auszugehen ist - war ein Steuerklassenänderung bereits per Jahresbeginn erforderlich.

Trotz eines Jobs im "Midijobbereich" kann für Dich als Rentner/in der Midijobrechner mit verringerten Sozialabgaben nicht zur Anwendung kommen.

Zudem bist Du als Rentner/in zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, und damit wird denn Dein zu versteuernder Rentenanteil ( 83% Deiner Rentenhöhe aus 2023 ) und das Zusatzeinkommen addiert und auf den Gesamtbetrag unter Berücksichtigung des Existenzminimums - 10908 Euro in 2023 - Steuern erhoben.

Ob sich dann ein Einkommen oberhalb der Grenze eines Minijobs = 520 Euro rechnet, hängt von Deiner Rentenhöhe ab.

Außerdem - z.B. im Krankheitsfall hast Du außer einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen keinen Anspruch auf Krankengeld bei evtl. längerer Erkrankung.

Auf die Höhe der Rentenzahlung wirkt sich ein zusätzliche Berufstätigkeit nicht aus.

Im 1. Trennungsjahr(dauernd getrennt lebend) können die beiden Partner wählen ob Zusammenveranlagung oder eben getrennt Veranlagung. Spricht man noch miteinander trotzt Trennung ist natürlich die Zusammenveranlagung steuerlich besser, die steuersumme +oder auch - sollte dann natürlich gerecht geteilt werden. Ansonsten muss auf jeden Fall ab 2023 die Steuerklasse 1 gewählt werden, sonst könnte es zu einer höheren Nachzahlung kommen(je nach Einkommen). zu der 2. Frage ist klar zu sagen, dass wenn möglich auf Minijobbasis (Pauschalbesteuerung) bis 550,00 € maximal arbeiten. Dieses Einkommen wird nicht der Rente zugerechnet, weil schon pauschal besteuert wurde und muss somit auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Darüber, also Job über Steuerkarte wird generell steuerlich behandelt, da kommt es eben dann auf die höhe des Einkommens + 85% Renteneinnahme an. Kann man ja vorher berechnen lassen.

Auf den Rentenbezug wirkt sich das nicht aus. Für Rente zahlt man keine Lohnsteuer. Was du mit 550 oder 850 Basis meinst, verstehe ich nicht. Diese Zahlen sagen mir nichts.

Ansonsten wirst du bei diesen Beträgen keine Lohnsteuer bezahlen.

Es empfiehlt sich jährlich eine Einkommensteuererklärung zu machen, wo dann auch die Rente teilweise versteuert wird.

wilees  09.08.2023, 11:30
Ansonsten wirst du bei diesen Beträgen keine Lohnsteuer bezahlen.

Dem widerspreche ich, da letztendlich dieses Einkommen mit dem zu versteuernden Rentenanteil in Höhe von 83% addiert wird und eine Einkommensteuererklärung als Rentner verpflichtend ist.

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Angelsiep  09.08.2023, 13:49
@wilees

Die Rentenbeiträge werden bei der "Lohnsteuer"Berechnung nicht miteinberechnet.

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