Heirat und Steuerklassenwechsel in der Wohlverhaltensphase
Hallo, mein Lebensgefährte und ich wollen nächstes Jahr heiraten. Er befindet sich in der Wohlverhaltensphase. Da ich etwa 1500,00 € netto mehr verdiene wie er würden wir nach der Heirat natürlich auch gern die Steuerklassen wechseln. Er dann V und ich III. Ist dies möglich ohne die Restschuldbefreiung zu gefährden. Ich lese immer es muß ein sachlich wichtigen Grund der vorliegen muß um die Steuerklassen V und III zuwählen und damit nicht die Restschuldbefreiung zu riskieren. SInd denn 1500, € Nettounterschied vor Steuerklassenwechsel ein sachlich wichtiger Grund. Durch den Wechsel würde mein Partner allerdings auch unter den pfändbaren Betrag rutschen. Danke für die Antwort!!!
1 Antwort
http://www.f-sb.de/service_ratgeber/rechtspr/allgem/1010.htm
Ihr solltet mit dem Insolvenzverwalter sprechen und eine einvernehmliche Lösung finden. Der Insolvenzverwalter könnte und wird sich in den meisten Fällen auf den § 850h ZPO berufen und über das Gericht dann eine Rückänderung der Steuerklasse beantragen.
Um den Aufwand übers Gericht nicht zu haben, wird er der Änderung vielleicht zustimmen und ihr müsst dann den Betrag auf die "Fiktive" Berechnung mit Steuerklasse 4 bezahlen.
Das heist für euch, die Steuerklasse 5 beleibt beim Ehemann, es wird aber ausgerechnet was er bei Steuerklasse 4 abführen müsste und den Differenzbetrag muß er dann noch nachzahlen.