Heirat und Steuerklassenwechsel in der Wohlverhaltensphase

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http://www.f-sb.de/service_ratgeber/rechtspr/allgem/1010.htm

Ihr solltet mit dem Insolvenzverwalter sprechen und eine einvernehmliche Lösung finden. Der Insolvenzverwalter könnte und wird sich in den meisten Fällen auf den § 850h ZPO berufen und über das Gericht dann eine Rückänderung der Steuerklasse beantragen.

Um den Aufwand übers Gericht nicht zu haben, wird er der Änderung vielleicht zustimmen und ihr müsst dann den Betrag auf die "Fiktive" Berechnung mit Steuerklasse 4 bezahlen.

Das heist für euch, die Steuerklasse 5 beleibt beim Ehemann, es wird aber ausgerechnet was er bei Steuerklasse 4 abführen müsste und den Differenzbetrag muß er dann noch nachzahlen.