Übungsleiterpauschale und Steuerklasse?

2 Antworten

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Wenn Du für den "selbständigen Lehrauftrag" per Honorar vergütet wirst, wird es nicht über eine Steuerklasse /Lohnsteuerabzug versteuert, sondern über die Steuererklärung im Folgejahr.

Dort musst Du dann eben in der Anlage S das Honorar bis 3.000,-€ ( für 2021) in der Zeile für steuerfreie Einkünfte angeben und übersteigendes Honorar bei den steuerpflichtigen Einkünften.

Nein, natürlich nicht.

Natürlich nicht was? Steuerklasse IV bei einem "selbständigen Lehrauftrag" oder Übungsleiterfreibetrag bei Steuerklasse IV?

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@Eifelia

6 = VI

wenn er auf Steuerklasse arbeitet gibt es keinen Freibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG, jedenfalls nicht für diese Tätigkeit

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