Ein Tag mit zwei Jobs in Steuerklasse 1?

2 Antworten

Wenn damals nicht einer der beiden Arbeitgeber mit LSK VI abgerechnet hat (vielleicht hast Du es auch nur nicht bemerkt), dann ist es doch jetzt auch egal.

Für die Steuererklärung ist nur interessant Steuerlast minus bereits geleisteter Lohnsteuerabzug.

Du hast keine Lohnsteuerbescheide bekommen. Wahrscheinlich meinst Du Lohnabrechnungen.

Merke - die richtigen Begriffe zu verwenden erspart Missverständisse (in jeder Lebenslage).

Auf Deine Steuererklärung hat es auch keine Wirkung - die musst Du ja erst in Zukunft ausfüllen.

Was Du hier wohl meinst ist der Steuerbescheid (siehe oben).

Auswirkung ist null.

doch es waren lohntsteuerbescheinigung in beiden fällen.

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@correct

achso dann sorry für das missverständnis. aber zu meiner frage ? wie wirkt sich das auf die steuererklärung aus, bezüglich steuernachzahlung oder rückerstattung

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