Wie sind Kapitalerträge unter Ehegatten aufzuteilen?

3 Antworten

Die Frage ist wegen § 20 (9) Satz 3 2. Halbsatz EStG müßig:

"...sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro, so ist der anteilige Sparer-Pauschbetrag insoweit, als er die Kapitalerträge dieses Ehegatten übersteigt, bei dem anderen Ehegatten abzuziehen."

Insoweit also ein lex specialis zur Einkünfteermittlung, die ja ansonsten personenbezogen vorgenommen wird. Es geht hier also kein Freibetrag verloren.

Spannend wird es erst dann, wenn die Ehegatten keine mehr sind.

DH, perfekt.

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sind die Kapitalerträge eines Ehegatten niedriger als 801 Euro

Das wissen normalerweise nur Hellseher und die Eheleute, aber Du jetzt auch schon?

Bei Einkünften ab € 801 ist die Frage nicht müßig;-))


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Lies bitte die am Formular anhängende Anleitung zur Anlage KAP (insb. zu den Zeilen 5, 12 und 13)! 

Auch wenn Ihr zusammen veranlagt werdet, muss jeder Ehegatte eine eigene Anlage KAP abgeben. Bei einem Gemeinschaftskonto werden die Erträge aufgeteilt (Rechenblatt beifügen).  

Der ungenutzte Sparerpauschbetrag wird vom Finanzamt berücksichtigt, wenn jeder in Zeile 5 eine Eins einträgt.


Dass jeder Ehegatte eine eigene Anlage ausfüllen muss, ist klar. Die Frage ist nur, ob man in der Anlage KAP des Ehegatten alle Kapitalerträge ausweisen muss, oder ob man auch die Erträge 50/50 auf beide KAP Anlagen der Ehegatten verteilen kann? Geht das auch, wenn der Jahressteuerbescheid auf nur einen Ehegatten (siehe oben) ausgestellt ist?

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@Antwortsuchend

Jahressteuerbescheid auf nur einen Ehegatten (siehe oben) ausgestellt ist

Ich habe bei Zusammenveranlagung noch keinen Jahressteuerbescheid gesehen, der nur auf einen Ehegatten ausgestellt ist.

Im Falle der Jahressteuerbescheinigung sind die Kapitalerträge entsprechend hälftig aufzuteilen. Der Sparerpauschbetrag ist nur beim Kontoinhaber anzusetzen.

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@LittleArrow

Der Sparerpauschbetrag ist nur beim Kontoinhaber anzusetzen.

Hiermit meinte ich den bereits bei den Kapitalerträgen von der Bank berücksichtigte Pauschbetrag von max. € 801. Die weiteren € 801 für den Ehegatten soll ja das Finanzamt berücksichtigen.

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Da ihr zusammenveranlagt werdet und den Sparerfreibetrag sowieso doppelt bekommt ist es steuerlich absolut egal ob Ihr aufteilt, oder nicht.

...aber ich hab es am Gesetz begründet.

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