Kapitalerträge & Arbeitslos?
Guten Abend,
ich hätte da mal eine Frage, nehmen wir an, ich bin arbeitslos, und betreibe Daytrading/Aktienhandel. Dafür benötige ich kein Gewerbe oder ähnliches, richtig?
Ich muss jedoch am Jahresende eine Steuererklärung machen, damit mein Gewinn versteuert wird. Der Gewinn wird ebenfalls verwendet, um die Krankenkassenbeiträge zu ermitteln. Da ich mich ja freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern muss.
Die Nachteile bei dem ganzen:
- Keine Rentenbeiträge (ausser man zahlt freiwillig ein)
- Und natürlich ist es sehr risikoreich, Aktien zu handeln.
Ist dieses Vorhaben realisierbar? Oder habe ich einen Denkfehler, und so "einfach" ist es in der deutschen Bürokratie nicht? (Ungeachtet von den Trading Skills)
4 Antworten
Als Arbeitsloser bist du krankenversichert. Ein Gewerbe braucht man als Trader nicht.
So lange du ALG 1 beziehst sind Kapitaleinkünfte kein Problem. Du musst nur zur Vermittlung zur Verfügung stehen, dich auch bewerben, "mitarbeiten" und die Kapitaleinkünfte versteuern.
ALG 2 bekommst du nur, wenn du bedürftig bist. Es gibt neben einer Einkommens- auch eine Vermögensgrenze. Wenn das mit dem Trading klappt, kommst du über beide und wenn die Einkünfte positiv sind, will es das Amt ganz genau wissen.
Ohne Amt wird es zwar auch nicht klappen aber man ist eine Erfahrung reicher.
"arbeitslos" ist - sorry - so zu verstehen, dass man Arbeitslosengeld bezieht.
Sonst brauchst du es nicht hinschreiben.
Ich kenne keinen Daytrader, der davon lebt. Wenn man was nicht kennt, glaubt man auch nicht, dass man davon leben oder auch nur damit "auskömmlich" Geld verdienen kann.
Wenn das öfter funktioniert, bekommt es auch der Fiskus auf den Schirm.
Es ist schon ein Risiko von der Börse zu leben. manche können das ganz gut, es gibt jedoch immer wieder Jahre wo die Börse unten ist und du willst wahrscheinlich keine heruntergefallenen Aktien verkaufen um davon leben zu können. Da sollten immer noch liquide Mittel vorhanden sein, die nicht in den risikoreichen Aktienhandel gesteckt wurden, damit du warten kannst bis sich die Börse wieder erholt. In 10 Jahren ist die Börse noch immer höher gewesen.
Nein, das ist reine Vermögensverwaltung. Kein Gewerbe.
Über das Arbeitslosengeld bist Du krankenversichert. Du bleibst steuerlich bei den 25 % Kapitalertragsteuer.
Das Vorhaben ist realisierbar.
In diesem Fall stellt die deutsche Bürokratie keinerlei Probleme dar.
Wie ist der letzte Satz gemeint? Und wie sieht es aus, wenn ich weder ALG1 noch ALG2 beziehe?